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2015-02-17T12:38:07+0000
# Kosten der Beilackierung in fiktiver Abrechnung Ohne Beilackierung drohen Farbabweichungen. Damit ist die Beilackierung für eine Schadenreparatur notwendig und erstattungsfähig. Gleiches gilt für den UPE-Aufschlag (unverbindliche Preisempfehlung des Ersatzteilherstellers): Gehört der UPE-Aufschlag zum Preis regionaler Reparaturbetriebe, ist auch dieser erstattungsfähig. Und zwar auch dann, wenn die Kosten in einer fiktiven Abrechnung in Ansatz gebracht werden. ## Urteil schafft Klarheit Mit diesem Urteil (AZ: 6 C 191/13) schafft das Amtsgericht Hattingen Klarheit für den Reparaturbetrieb. Zudem bescheinigen die Richter die Notwendigkeit der Beilackierung für eine hochwertig ausgeführte Schadeninstandsetzung. Denn nur so ist garantiert, dass Farbtonabweichungen vermieden werden, heißt es in der Urteilsbegründung. ## Gericht bestätigt zurückliegende Entscheidungen Besonders die Kosten der Beilackierung zweifeln Versicherer in fiktiven Abrechnungen häufig an. Und das, obgleich Gerichte mehrfach die Notwendigkeit einer Beilackierung nachgewiesen haben. So etwa im Urteil des Amtsgerichts Oeyenhausen (AZ: 18 C 364/13). Unisono zum Hattinger Urteil stellte das Amtsgericht fest, dass Beilackierung und die Kosten für UPE-Aufschläge erstattungsfähig sind.
Dabei sei es unerheblich, ob die Kosten in einer fiktiven Abrechnung angesetzt würden. Auch das [Amtsgericht Landshut entschied im März 2013 entsprechend (AZ: 10 C 2155/12)](http://colornews.de/profitipps/schadenkalkulation/beilackierung-erstattungspflichtig/). _Quelle: Autorechtaktuell.de_ Bereits im März 2014 hatte die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung (IFL) ein Merkblatt zum Streitthema Beilackierung herausgegeben. Die wichtigsten Inhalte finden Sie in unserem linksstehenden Infokasten. [Unseren Bericht aus 2014 mit Statements von Experten wie ZKF-Präsident Börner können Sie hier nachlesen.](http://colornews.de/profitipps/schadenkalkulation/neues-ifl-merkblatt-zur-beilackierung/)
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