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2016-08-06T15:19:09+0000
# IFL-Tipp: Klimakältemittelanalyse richtig abrechnen Zunehmend wird das Klimakältemittel R1234yf, auch bekannt unter den Namen HFO 1234yf oder Solstice yf, eingesetzt. Die Klimakältemittel R134a und R1234yf haben zwar ähnliche thermodynamische Eigenschaften. Dennoch dürfen Klimaanlagensysteme für R1234yf nach Evakuierung nicht mit R134a befüllt werden, da das Fahrzeug auf ein Kältemittel typgenehmigt wurde, dessen GWP-Wert (Globales Erwärmungspotenzial) unter 150 liegen muss,[beschreibt die IFL in ihrer technischen Mitteilung 09/2016](http://colornews.de/wp-content/uploads/2016/07/09-2016-Klimakaeltemittelanalyse.pdf) . R134a, das auch die Bezeichnung HFC-134a tragen kann, besitzt einen GWP-Wert von 1430. Somit würde faktisch das Fahrzeug seine Typgenehmigung bzw. Straßenzulassung verlieren. Wenn Zweifel bestehen, welches Klimakältemittel eingesetzt wurde, empfiehlt die IFL, bei Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten an R1234yf-Klimaanlagen eine Kältemittelanalyse durchzuführen, bevor das Klimakältemittel abgesaugt wird. ## Aufwand für Kältemittelanalyse separat berechnen Der zeitliche Aufwand für eine Kältemittelanalyse ist in den Arbeitspositionen „Klimaanlage entleeren und befüllen“ der Fahrzeug-Hersteller bzw. Datenanbieter nicht enthalten. Die IFL weist daher darauf hin, dies schon bei der Kalkulation bzw. bei der Rechnungsstellung zu beachten und den Nachweis bzw. das Protokoll beizufügen.
## Eigene Arbeitsposition anlegen Die IFL will eine neue Arbeitsposition „Kältemittelanalyse“ bei der nächsten Aktualisierung in die IFL-Liste „Frei wählbare Arbeitspositionen“ aufnehmen. Bis dahin rät die Interessengemeinschaft Betrieben, eine „Eigene“ oder „NS-Position“ in ihre Kalkulationen und Rechnungen einzufügen, wenn diese Arbeit durchgeführt wurde.
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