2016-03-16T09:21:11+0000
# Beilackierung: Bundesfachgruppe unterstützt Betriebe und kritisiert AZT Ende Februar hatte das [Allianz Zentrum für Technik (AZT) seine Position zum Streitthema Beilackierung](http://colornews.de/markt/nachrichten/allianz-beilackierung-neue-positionen-2016/) veröffentlicht, [nachdem die Verbände in der gemeinsamen Arbeitsgruppe den Vorschlag des AZT abgelehnt hatten.](http://colornews.de/markt/nachrichten/zoff-um-beilackierung-eskaliert/) Die Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer (BFL) und das Institut für Fahrzeuglackierung reagieren jetzt mit der Veröffentlichung neuer Handlungsempfehlungen für K&L-Betriebe, die bereits Ende letzten Jahres entwickelt wurden. ## Kritik am AZT „Nach wie vor gibt es bei der Abrechnung der Beilackierung vor allem bei Versicherungsschäden große Schwierigkeiten“, erklärten Angelina Brunone (Leiterin Institut für Fahrzeuglackierung) und BFL-Hauptgeschäftsführer Dr. Albert Bill im Redaktionsgespräch mit colornews.de am vergangenen Donnerstag (10. März 2016) in Frankfurt. Im Gegensatz zum AZT sehen Institut und Verband nach wie vor den Sachverständigen in eine Entscheidung über die Notwendigkeit der Beilackierung eingebunden. Angelina Brunone: „Gesetzliche Regelungen sehen den Sachverständigen als feste Größe, der im Streitfall vor Gericht als Zeuge oder öffentlich bestellter und vereidigter Experte gehört wird. Für die Beurteilung, ob ein Farbton im angrenzenden Teil beilackiert werden muss oder auf Kante lackiert werden kann, ist der Fachmann bzw. die Fachfrau im Lackierbetrieb die richtige Adresse. Darüber hinaus sind wir der Meinung, dass der Lackierer dem Sachverständigen fachliche Unterstützung bei der Entscheidung zur Beilackierung liefert.
Das schließt das AZT in der neuerlichen Stellungnahme aus, obwohl es im bis heute gültigen und gemeinsam mit der Versicherungswirtschaft beschlossenen Merkblatt aus dem Jahr 2009 genauso steht.“ ## Neue Handlungsempfehlungen zur fachlichen Beurteilung und Kalkulation des Prognoseaufwandes Die Bundesfachgruppe und das Institut für Fahrzeuglackierung haben neue Handlungsempfehlungen erarbeitet, um die Betriebe und Sachverständige bei dem Streitthema Beilackierung zu unterstützen. „Mit der fachlichen Beurteilung erleichtern wir die Arbeit des Lackierers und leisten einen Beitrag dazu, die Feststellung der Beilackierung zu standardisieren“, erklärt Angelina Brunone. Dr. Albert Bill ergänzt: „Die in den Kalkulationsprogrammen hinterlegten Zeiten für die notwendige Erstellung eines Musters außerhalb der Abwicklung des Unfallschadens reichen so nicht aus. Die Vorgabezeiten Farbmuster erstellen mit 3 AW können nicht die Positionen Fahrzeugbewegung, Vorbereiten der Vergleichsstelle, Farbe mischen, Farbmuster erstellen, trocknen des Farbmusters, Vergleich und Beurteilung umfassen. Wir haben deshalb eine Musterkalkulation für den Prognoseaufwand erstellt.“ Wichtig dabei: Die in der Beispielrechnung eingesetzten Werte müssen an die betrieblichen Gegebenheiten angepasst werden. Mit den neuen Handlungsempfehlungen verfolgen das Institut und der Verband das Ziel, die Betriebe beim Streit über die Abrechnung der Beilackierung zu stärken.
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