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2011-06-15T12:09:52+0000
# Ab sofort neues Formular verwenden Mit seiner Entscheidung vom 07.06.2011 (Az: VI ZR 260/10) hat der Bundesgerichtshof die bisher von ZDK und ZKF sowie von verschiedenen Formular-Verlagen angebotenen Reparaturkosten-Übernahmebestätigungen und Abtretungserklärungen beanstandet, weil es an „konkreter Bestimmtheit oder Bestimmbarkeit“ fehlte. Hintergrund für den BGH war, dass Forderungen aus einem Verkehrsunfall für den Geschädigten mehrere Bestandteile haben können, wie z. B. Reparaturkosten, Mietwagenkosten, Abschleppkosten oder Gutachterkosten. Diese unterschiedlichen Forderungen dürfen laut BGH nicht vermischt werden. Um dem Bestimmbarkeitserfordernis des BGH zu genügen, war es deshalb erforderlich, in der Abtretungserklärung den Umfang der von der Abtretung erfassten Forderungen der Höhe und der Reihenfolge nach aufzuschlüsseln. Hierzu haben ZDK und ZKF das bisher verwendete und empfohlene Reparaturkostenformular und die Abtretungserklärung angepasst, in der Hoffnung, dass die jetzt verwendeten Formulierungen den Kriterien des BGH standhalten. Das neue Formular ist im geschlossenen Mitgliederbereich unter [www.zkf.de](http://www.zkf.de) /Aktuelle Downloads abrufbar. Der ZKF empfiehlt allen Reparaturbetrieben, die bisher verwendeten alten Formulare ab sofort nicht mehr einzusetzen, um Diskussionen mit den Kfz-Versicherern zu vermeiden. Quelle: ZKF, 08/2011
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