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2016-08-24T08:02:44+0000
# IFL-Tipp: Lackierung des Stoßfängers bei Fahrzeugen mit Spurwechselassistent Mit der Zunahme von Assistenzsystemen in Fahrzeugen steigen auch die Anforderungen im Karosserie- und Lackierbetrieb bei der Unfallschadeninstandsetzung. So weist die IFL in der technischen Mitteilung 11/2016 darauf hin, dass bei der Reparaturlackierung des hinteren Stoßfängers zwingend die Vorgaben des jeweiligen Fahrzeugherstellers einzuhalten sind. Zudem kann vor der Reparatur über eine VIN-Abfrage geklärt werden, ob das Fahrzeug mit einem Radarsystem im Stoßfänger ausgestattet ist. [Die IFL technische Mitteilung zum kostenfreien Download.](http://colornews.de/wp-content/uploads/2016/08/11-2016-Lackierung-Stoßfaengerabdeckung.pdf) Die Radarsensoren befinden sich oftmals im hinteren Bereich der Stoßfängerabdeckung. Informationen über den genauen Einbauort der Radarsensoren finden K&L-Betriebe im Reparaturleitfaden des Fahrzeugherstellers. Folgende Informationen sind der IFL diesbezüglich bekannt: Um Funktionsstörungen des Radarsensors (Spurwechselassistent) auszuschließen, sind bei der Lackierung der Stoßfängerabdeckung folgende Parameter unbedingt zu beachten: 1. Vor dem Bereich der Sensoren darf der maximale, vom Hersteller vorgegebene Lackschichtdicke nicht überschritten werden, sofern der Hersteller hierzu Angaben macht.
2. Prüfen Sie in den Herstellerunterlagen, ob eine Kunststoffreparatur im Umkreis der Radarsensoren durchgeführt werden darf! 3. Beachten Sie die Vorgaben bzgl. der Spachtelarbeiten im Umkreis der Radarsensoren! 4. Eine Mehrfachlackierung der Stoßfängerabdeckung ist in der Regel nicht zulässig! Überprüfen sie vor Beginn der Lackierung, durch ein Schliffbild im benachbarten Bereich, ob es sich um einen bereits nachlackierten Stoßfänger handelt! 5. Spot-Repair vor dem Bereich der Sensoren ist ggf. nicht erlaubt! **Achtung** Durch den Aus- und Einbau des hinteren Stoßfängers kann sich die Einbaulage des Radarsensors verändern. Deshalb muss der Betrieb am Ende der Reparatur eine Kalibrierung nach Herstellervorgabe durchführen. **Hinweis der IFL:** Der K&L-Betrieb sollte vorhandene Auffälligkeiten wie Mehrfachlackierungen, Beschädigungen im nicht zulässigen Bereich oder Ähnliches mit Fotos dokumentieren.
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