2023-02-01T11:38:11+0000

Reparatur beschädigter Leichtmetallfelgen– was ist zu beachten?

Der steigende Trend des gewerblichen und privaten Fahrzeugleasings hält an. Die Rückgabe von Leasingfahrzeugen und die damit verbundene Bewertung des Restwertes bringt jedoch regelmäßig Diskussionsstoff mit sich, denn mitunter werden bereits kleinere Gebrauchsspuren schon als wertmindernde Schäden betrachtet. Die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e.V. informiert in ihrer neuesten Technischen Mitteilung über die Herangehensweise bei Beschädigungen von Leichtmetallfelgen und der Möglichkeiten diese zu reparieren. Bei der Entscheidung über den Reparaturweg bzw. die Reparaturart steht dabei immer die sach- und fachgerechte Reparatur im Vordergrund. [Laden Sie die aktuelle Technische Information der IFL hier kostenfrei herunter.](https://schaden.news/download/link/gaDO) ## Baujahr, Laufleistung und Herstellervorgaben müssen berücksichtigt werden Grundlegend sind der jeweilige Leasingvertrag und die darin vereinbarten Bedingungen ausschlaggebend. Außerdem müssen die Bewertungsmaßstäbe an das Fahrzeugalter und die realistische Laufleistung angepasst werden, so wie es auch in diversen Schadenkatalogen berücksichtigt wird. Hierbei muss unterschieden werden, ob es sich um übliche Gebrauchsspuren oder um nicht akzeptable Schäden handelt. Die Aufbereitung beschädigter Leichtmetallfelgen ist definitiv interessant, obgleich Hersteller und Gesetzgeber hierbei enge Grenzen gesteckt haben. Bei der Festlegung des entsprechenden Reparaturweges sind Vorgaben des Fahrzeug- und Felgenherstellers unbedingt zu beachten. Zudem können tagesaktuelle Herstellervorgaben auch über [www.repair-pedia.eu](https://www.repair-pedia.eu/de/de/start) abgerufen werden. ## Grenzwerte der Felgenreparatur klar definiert Nicht zulässig bleibt auch weiterhin das Verschweißen von Rissen oder das Rückverformen von Leichtmetallfelgen, das macht die neue Technische Mitteilung deutlich. Soll trotzdem eine Aufbereitung der Felge mit Beschädigungen bis 1mm Tiefe stattfinden, darf dies nur im Bereich bis 50mm vom Außenhorn (radiale Richtung) geschehen. Reine Kratzer in der Lackoberfläche dürfen wiederum im gesamten Felgensichtbereich ausgebessert werden. Aufbereitete Leichtmetallräder müssen vom Reparaturbetrieb durch entsprechende Folienaufkleber oder andere dauerhafte Lösungen gekennzeichnet und der Auftraggeber über die Instandsetzung informiert werden. Das strenge Einhalten dieser Richtlinien ist aus sicherheitstechnischen und haftungsrechtlichen Gründen absolut erforderlich. ## TÜV-geprüftes Reparaturverfahren Der Werkstattausrüster Cartec hat mit dem WheelDoctor-System bereits vor einigen Jahren ein maschinelles und TÜV-zertifiziertes Verfahren zur Felgeninstandsetzung auf den Markt gebracht. Im September stellte das Plüderhausener Familienunternehmen zudem die Weiterentwicklung der Technologie vor: Der [WheelDoctor DDC](https://schaden.news/de/article/link/43062/cartec-interview-automatisierte-felgenreparatur) ermöglicht eine automatisierte Felgenreparatur anhand der vorgegebenen Grenzwerte und lässt damit keinen Spielraum für Manipulationen oder unsachgemäße Felgeninstandsetzung.
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