2022-07-13T11:09:54+0000

DEKRA erweitert Werkstatt-Siegel um Hochvolt-Anforderungen

Der Trend zur E-Mobilität hält weiter an. Allein in den zurückliegenden fünf Monaten stieg laut Kraftfahrt-Bundesamt der Neuzulassungsanteil reiner Batteriefahrzeuge um 13,3 Prozent – das entspricht einem Plus gegenüber dem Vorjahr von 29,1 Prozent. Im gleichen Maße wie dadurch die Marktanteile klassischer Verbrennerfahrzeuge schwinden, verlagert sich auch das Reparaturgeschäft immer stärker in Richtung Hochvolttechnik. ## Anpassungen spiegeln Marktentwicklung wider Dieser Entwicklung trägt nun auch die Expertenorganisation DEKRA beim seit 2015 angebotenen Siegel für K&L-Werkstätten Rechnung, dessen Anforderungskatalog um spezifische Kriterien ergänzt wurde: „Das DEKRA Siegel für geprüfte K&L-Betriebe hat den Anspruch, die Voraussetzungen abzuprüfen, die jeweils aktuell für die sach- und fachgerechte Ausführung von Reparaturarbeiten im Karosserie- und Lackbereich erfüllt sein müssen. Dass die Kriterien hierfür regelmäßig angepasst werden, versteht sich im Grunde von selbst“, erklärt Marcel Ott, Leiter Produktmanagement Schadengutachten der DEKRA Automobil GmbH, gegenüber schaden.news. Angesichts der stark steigenden Zulassungszahlen bei Fahrzeugen mit Hochvolt-Systemen brächten es die Markterfordernisse mit sich, dass auch Hochvolt-Themen Bestandteil der Siegel-Inhalte werden. „Zudem sind insbesondere bestimmte Qualifikationen des Personals gesetzlich gefordert, und auch diese Grundvoraussetzungen müssen natürlich erfüllt sein. Deshalb aktualisieren wir unseren Kriterienkatalog für das DEKRA K&L-Siegel in diesem Jahr unter anderem mit einem Schwerpunkt auf die Arbeitssicherheit bei Reparaturen von Hochvolt-Fahrzeugen“, führt der Experte weiter aus. ## HV-konforme Werkstatt-Ausstattung und Sachkundenachweise als zusätzliche Kriterien Mit dem DEKRA Werkstatt-Siegel ausgezeichnete Betriebe, deren Leistungen in den Bereichen Karosserieinstandsetzung und Fahrzeuglackierung auch die Klasse der E-Fahrzeuge einschließen, müssen von nun an auch entsprechendes isoliertes HV-Werkzeug und VDE geprüfte Messgeräte vorhalten. Für Arbeiten an Hochvoltsystemen im spanungsfreien Zustand ist zudem zwingend die Qualifikation als fachkundige Person der Stufe 2S oder höher gemäß der im August 2021 aktualisierten DGUV Information 209-093 „Qualifizierung für Arbeiten an Fahrzeugen mit Hochvoltsystemen“ erforderlich. Die ohnehin für diese Tätigkeiten vorgeschriebenen Sachkundenachweise müssen dann auch im Rahmen der Besiegelung vorgelegt werden. ## Auch Ausbildung der DEKRA Sachverständigen geht mit der Zeit In puncto Mitarbeiterqualifikation geht die Expertenorganisation auch selbst mit gutem Beispiel voran und hat auch die Grundausbildung ihrer eigenen Sachverständigen um das Modul „Fachkraft für HV-Fahrzeuge“ ergänzt: „Jeder unserer neuen Kollegen wird also zugleich Fachkraft für HV-Fahrzeuge sein, die Qualifikation der ca. 2.500 bereits zugelassenen Kollegen läuft seit Anfang 2021 auf Hochtouren“, erklärt Marcel Ott und betont: „Bereits jetzt sind wir so weit, dass wir an jeder unserer Niederlassungen jeweils mehrere entsprechend ausgebildete Kollegen haben.“