Von
 
2020-11-04T13:42:15+0000

Energieeffiziente Werkstatt: Hier erhalten Betriebe Förderung

Energetisch zu sanieren, spart den Betrieb über die Jahre jede Menge Geld. Doch dazu sind sowohl beim Um- als auch beim Neubau erst einmal umfangreiche Investitionen notwendig. „Doch hier können Unternehmer auf Förderprogramme von Bund und Ländern zurückgreifen“, weiß Marina Markanian von der bpr Mittelstandsberatung in Dortmund. ## Staat unterstützt bei Solar-, Biomasse- und Wärmepumpenanlagen So fördert beispielsweise das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA sowohl die energetische Sanierung an bestehenden Gebäuden als auch Vorhaben an Neubauten. „In Neubauten werden Solarkollektoranlagen mit 30% der förderfähigen Kosten und Biomasse- sowie Wärmepumpenanlagen mit 35% der förderfähigen Kosten gefördert, sofern sie die entsprechenden technischen Mindestanforderungen erfüllen“, erklärt die Unternehmensberaterin. In bestehenden Gebäuden, also solchen, in denen zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits seit mehr als 2 Jahren ein Heizungs- bzw. Kühlsystem in Betrieb genommen war, das ersetzt oder unterstützt werden soll, werden unter anderem Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Effiziente Wärmepumpenanlagen, Hybridheizungen sowie Gas-Brennwertheizungen gefördert. Zudem gibt es vom BAFA eine Austauschprämie für Ölheizungen. Auch Blockheizkraftwerke, also [Mini-KWK-Anlagen mit einer Leistung bis einschließlich 20 kWel (Kilowatt elektrisch) können gefördert werden](https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Kraft_Waerme_Kopplung/Mini_KWK/mini_kwk_node.html). „Allerdings können Anträge für letzteres laut der Mini-KWK-Richtlinie nur bis zum 31. Dezember 2020 gestellt werden“, weist Marina Markanian auf eine wichtige Frist hin. Die Anträge auf die Fördermöglichkeiten können Unternehmen seit diesem Jahr [direkt auf der Website des BAFA](https://www.bafa.de/DE/Energie/Heizen_mit_Erneuerbaren_Energien/Antragsverfahren/antragsverfahren_node.html) stellen. ## Spezielle KfW-Förderprogramme Ähnlich vielfältig ist auch das [Förderprogramm der KfW Bankengruppe](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Unternehmen/Energie-Umwelt/F%C3%B6rderprodukte/F%C3%B6rderprodukte-(S3).html). Hier gibt es beispielsweise das KfW-Energieeffizienzprogramm „Energieeffizient Bauen und Sanieren“. Dieses fördert den Neubau und die Sanierung von Gewerbegebäuden mit einem Förderkredit ab 1,00 % effektivem Jahreszins, bis zu einem Kreditbetrag von 25 Millionen Euro. Interessant ist hierbei auch der Tilgungszuschuss von bis zu 27,5 %. „Ebenfalls für K&L-Betriebe möglich ist es, sich bestimmte Einzelmaßnahmen am Gebäude, wie Dämmungen oder Wärmeschutz fördern zu lassen“, betont Marina Markanian. ## „Vor Antragstellung muss der Plan stehen“ Von einer Sache rät die Unternehmensberaterin jedoch klar ab: „Unternehmer sollten eine Energieeffizienz-Umrüstung nicht von der Förderung abhängig machen.“ Zweiter Tipp: Bevor der Betriebsinhaber eine Förderung beantragt, sollte das Konzept vollständig stehen. Drittens sei es hilfreich, auf professionelle Beratung zu bauen: „In der Tat ist es von Vorteil, sich sowohl aus betriebs- als auch aus energiewirtschaftlicher Sicht beraten zu lassen.“ Der Grund: Die Fördermöglichkeiten variieren von Bundesland zu Bundesland. „Manchmal gibt es sogar kommunale oder städtische Förderprogramme für mehr Energieeffizienz“, weiß die Unternehmensberaterin. Sie rät: „Lieber einmal häufiger nachfragen, als ein Förderprogramm zu verpassen.“ Dafür hat die bpr Mittelstandsberatung eine Fördermittelhotline eingerichtet. Diese ist unter der Nummer 0800/ 373366639 von Montag bis Freitag 8-17 Uhr erreichbar.
Lesens Wert

Mehr zum Thema