2020-04-21T18:00:00+0000

Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld verlängert

Die Bundesregierung hat die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld für Arbeitnehmer, deren Anspruch auf Kurzarbeitergeld bis zum 31. Dezember 2019 entstanden ist, verlängert. Darüber informiert der ZKF in seiner aktuellen Mitteilung. Bisher galt eine Bezugsfrist von 12 Monaten. Diese wurde nun auf 21 Monate ausgeweitet, um zu verhindern, dass Betriebe, die bereits seit längerem von Arbeitsausfall betroffen sind, mitten in der Corona-Krise die maximale Bezugsdauer ausschöpfen. Die neue Bezugsdauer gilt jedoch längstens bis zum 31. Dezember 2020. Die Verordnung tritt rückwirkend zum 31. Januar in Kraft. Das bedeutet, dass auch Unternehmen, deren zwölfmonatige Bezugsfrist bereits im ersten Quartal des Jahres abgelaufen ist, ab dem 1. April erneut Kurzarbeitergeld nutzen können - ohne die bisher notwendige dreimonatige Wartefrist zu erfüllen.
Lesens Wert

Mehr zum Thema