2026-06-24T09:58:40+0000

BVSK-Präsident Michael Wessels „Verantwortung lässt sich nicht automatisieren“

_Die Branche steht unter Veränderungsdruck: Sinkende Unfallzahlen treffen auf eine Schadeninflation durch komplexe Fahrzeugtechnik, verursachen steigende Kosten und die Digitalisierung von Prozessen nimmt an Fahrt auf. Zudem drängt Künstliche Intelligenz in den Markt. Wie gehen Kfz-Sachverständige mit der sich zuspitzenden Lage um? BVSK-Präsident Michael Wessels schätzt die aktuelle Marktentwicklung ein, spricht im Exklusiv-Interview über die Grenzen der Automatisierung, die Notwendigkeit gesetzlicher Berufsbild-Standards für Sachverständige und warum das geschulte Auge vor Ort trotz digitaler Helfer für Werkstätten und Geschädigte unverzichtbar bleibt._ __Herr Wessels, wie bewerten Sie die aktuelle Lage im Kfz-Schadenmarkt aus der Sicht des Sachverständigen?__ __Michael Wessels:__ Die Unfallzahlen aus der Vorpandemiezeit haben wir noch nicht wieder erreicht. Das wirkt sich natürlich auch auf die Auslastung vieler Marktteilnehmer aus – Werkstätten ebenso wie Sachverständige spüren diese Entwicklung. Gleichzeitig erleben wir eine enorme Schadeninflation. Das hat vielschichtige Gründe: deutlich gestiegene Energie-, Material- und Lohnkosten. Hinzu kommt die zunehmende Komplexität der Fahrzeuge. Heutige Autos sind rollende Hochleistungscomputer. Wenn nach dem Tausch einer Stoßstange Radarsysteme neu kalibriert und Probefahrten durchgeführt werden müssen, treibt das die Reparaturkosten massiv in die Höhe. Hinzu kommt: Mit der technischen Komplexität steigt auch die Anzahl potenziell betroffener Bauteile und Systeme. __Werkstätten berichten von rückläufiger Auslastung. Ist das eine Entwicklung die auch Kfz-Sachverständige trifft?__ __Michael Wessels:__ Ja, das spüren wir deutlich. Im Vergleich zum Vorjahr herrscht eine gewisse Ruhe am Markt. Ein wesentlicher Treiber dürften die hohen Kraftstoffpreise sein. Wenn Kraftstoff teuer ist, fahren die Menschen bewusster, langsamer oder steigen ganz um. Wer mit 90 statt 110 km/h über die Landstraße fährt, senkt das Unfallrisiko. Zwar beobachten wir gleichzeitig, dass Menschen dazu neigen, Assistenzsysteme zu überschätzen und eigene Routinen wie den Schulterblick zu vernachlässigen. Man könnte von einer „digitalen Demenz“ sprechen. Aber grundsätzlich sehen wir, dass die Schadenhäufigkeit momentan zurückgeht. __Welchen Trend sehen Sie bei der fiktiven Abrechnung?__ __Michael Wessels:__ Einen pauschalen Anstieg sehen wir nicht. Rechtlich ist die fiktive Abrechnung ein völlig legitimer Weg des Schadensersatzes. Bei älteren Fahrzeugen ist das oft pragmatisch. Für Versicherer kann sie zudem attraktiv sein, da 2002 die fiktive Abrechnung gesetzlich begrenzt wurde. Seitdem wird die Mehrwertsteuer einbehalten. Bei hochwertigen Fahrzeugen spricht jedoch vieles für eine konkrete Reparatur, vor allem auch um später Probleme mit Vorschäden zu vermeiden. Dennoch gibt es einen gewissen Trend zur Auszahlung, der von Region zu Region verschieden ist. __Die neue VDI-Richtlinie MT-5900 soll Mindeststandards für Kfz-Sachverständige definieren. Wie bewerten Sie die Umsetzung und was muss noch unternommen werden?__ __Michael Wessels:__ Da der Beruf des Sachverständigen leider nicht geschützt ist, begrüßen wir es sehr, dass hier erstmals ein breiter Marktkonsens über die notwendige Grundqualifikation erzielt wurde. Ein einheitliches Berufsbild zu schaffen, war vor über
60 Jahren überhaupt der Gründungsgrund unseres Verbandes. Der BVSK legt seit jeher sogar noch strengere Maßstäbe an, als die jetzige Richtlinie. Für uns ist dieser VDI-Standard jedoch eine sehr gute Grundlage, um nun einen Hebel für ein echtes gesetzliches Berufsbild anzusetzen. Das dient am Ende der Verkehrssicherheit und dem Verbraucherschutz. Zudem entlastet es die Gerichte, weil belastbare Gutachten Streitigkeiten über die Schadenhöhe, insbesondere infolge von nachgelagerten Kürzungen oder fehlerhafter Schadenaufnahmen von vornherein reduzieren. __Apropos Gerichte: Wie bewerten Sie die Zusammenarbeit zwischen Gutachtern und Reparaturfachbetrieben vor dem Hintergrund der BGH-Rechtsprechung und vermehrten Regressforderungen von Kfz-Versicherern?__ __Michael Wessels:__ Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist erst einmal absolut positiv. Die Rechtsprechung stärkt zunächst die Position des Geschädigten, indem sie ihn aus dem Streit heraus hält. Gleichzeitig schafft sie aber auch mehr Rechtssicherheit für Werkstätten und Sachverständige. Denn wenn ein Geschädigter einen qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen beauftragt und die Werkstatt die Reparatur auf Grundlage dieses Gutachtens durchführt, entsteht eine belastbare technische Grundlage für die Schadenregulierung. Versicherer können sich dann nicht auf pauschale Kürzungen zurückziehen, sondern müssen sich mit der zugrunde liegenden fachlichen Expertise auseinandersetzen. Davon profitieren auch die Werkstätten erheblich. Das entbindet allerdings niemanden von seiner eigenen Verantwortung. Die Werkstatt darf sich nicht sehenden Auges auf ein offensichtlich fehlerhaftes Gutachten eines nicht ausreichend qualifizierten Sachverständigen verlassen. Umgekehrt zeigt die Rechtsprechung aber sehr deutlich, wie wichtig die frühe Einbindung eines qualifizierten und unabhängigen Sachverständigen für den gesamten Schadenprozess geworden ist. Für uns Sachverständige betont die Rechtsprechung daher ganz klar die Bedeutung, aber zugleich auch die Verantwortung des Sachverständigen als fachliche Instanz. __Ein Megatrend ist Künstliche Intelligenz. Kfz-Versicherer setzen verstärkt auf automatisierte Schadenbilderkennung per Smartphone-Foto. Sehen Sie den Einsatz von KI in der Schadenbegutachtung als Chance oder eher kritisch?__ __Michael Wessels:__ Natürlich gibt es Schadenfälle, bei denen ein Smartphone-Foto tatsächlich weiterhilft und die Arbeit von Sachverständigen erleichtert. Aber die tatsächliche Begutachtung eines Unfallschadens kann die Künstliche Intelligenz so nicht leisten. Wir verschließen uns der Technik aber natürlich nicht. Im Gegenteil: Wir beschäftigen uns seit längerer Zeit intensiv mit dem Thema und unterstützen unsere Mitglieder dabei, KI sinnvoll und verantwortungsvoll in ihren Büroalltag zu integrieren. Denn als Werkzeug zur Prozessbeschleunigung oder Rechtschreibprüfung ist KI wunderbar. Aber KI macht Fehler und halluziniert. Hinzukommt: Für ein echtes Gutachten ist die höchstpersönliche Inaugenenscheinnahme zwingend erforderlich, was erst kürzlich mal wieder gerichtlich bestätigt worden ist. Bei Bagatellschäden mag eine Foto-Kalkulation genügen. Aber einem einfachen Foto sieht man oft nicht an, ob sich hinter der vermeidlichen Bagatelle eventuell doch ein größerer Schaden, bspw. an der Fahrzeug-Sensorik, verbirgt. Und sobald es komplexer wird, etwa bei der Beweissicherung mit Höhenmaßstab für Unfallanalytiker oder der Erkennung verdeckter Schäden, stößt die KI ohnehin an klare Grenzen. Nichts ersetzt das geschulte Auge vor Ort. Und darüber hinaus trägt am Ende immer der Mensch die Verantwortung, nicht der Computer. __Vielen Dank für unser Gespräch!__
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