2025-03-26T11:27:31+0000

Verordnung zur Meisterprüfung: Caravan- und Reisemobiltechnik integriert

Seit dem Ausbildungsjahr 2023/24 können Auszubildende im Karosserie- und Fahrzeugbauer-Handwerk auch die Fachrichtung Caravan- und Reisemobiltechnik wählen. Nun wurde auch die Meisterprüfungsverordnung entsprechend angepasst und um die neue Fachrichtung ergänzt. Die Änderung trat mit der Veröffentlichung des Bundesgesetzblatts am 14. März 2025 in Kraft. ## „Meisterabschluss auf Zukunft ausgerichtet“ Vorangetrieben wurde die Überarbeitung maßgeblich vom Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) als zuständiger Berufsverband. ZKF-Hauptgeschäftsführer Thomas Aukamm betont gegenüber schaden.news: „Mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger ist nun in relativ kurzer Zeit das wesentliche Ziel erreicht worden, für alle drei Fachrichtungen im Beruf des Karosserie- und Fahrzeugbaumechaniker eine umfassende und aktualisierte Meisterprüfungsverordnung zu haben, in der die 2023 eingeführte Fachrichtung für Caravan- und Reisemobiltechnik integriert wurde. Damit ist der Meisterabschluss in unserem Beruf neben der Karosserieinstandhaltungstechnik und der Karosserie- und Fahrzeugbautechnik auch durch diesen neuen Schwerpunkt auf die Zukunft hin ausgerichtet. Der Markt wartet dringend auf diese Absolventen, um in Handwerk, Handel und Industrie Verantwortung zu übernehmen.“ ## „Kompetenzen, die dringend am Markt benötigt werden“ Doch was wurde nun konkret angepasst in der Meisterprüfungsverordnung und welche Prüfungsaufgaben müssen angehende Meister in dieser Fachrichtung künftig absolvieren? Steffen Fuchs, Referatsleiter Berufsbildung, erklärt: „Im Grunde wurden die Struktur und die Inhalte der Meisterprüfungsverordnung in den Teilen 1 und 2 nicht geändert, sondern modernisiert und mit der Caravan- und Reisemobiltechnik ergänzt. Im Teil 1 des neuen Schwerpunktes sind beispielsweise Instandsetzungsmaßnahmen an einem Sandwichplattenaufbau und einer Flüssiggasanlage gefordert, beides Kompetenzen, welche dringend am Markt benötigt werden.“ Darüber hinaus sind in der aktualisierten Prüfungsordnung die Arbeiten für die sogenannte Situationsaufgabe festgeschrieben. ## Aktualisierung im Eiltempo Wie der offiziellen Pressemeldung des ZKF zu entnehmen ist, ist der Verband hocherfreut, „dass die Überführung der Caravan- und Reisemobiltechnik in die Meisterprüfungsverordnung in so kurzer Zeit gelungen ist.“ Nachdem 2023 zunächst die Ausbildungsverordnung um die neue Fachrichtung ergänzt wurde, kamen auf Einladung des ZKF die Meisterprüfungsausschüsse aus dem gesamten Bundesgebiet zusammen, um über die geplante Änderung für die Meisterprüfungsverordnung zu beraten. Hiernach bildete der ZKF im Frühjahr 2024 eine unabhängige Sachverständigengruppe aus Berufsspezialisten, welche die Inhalte der Caravan- und Reisemobiltechnik für die Meisterprüfungsverordnung erarbeitete. Der Antrag zur Änderung der Meisterprüfungsverordnung erfolgte im Spätsommer des letzten Jahres. ZKF-Referatsleiter Steffen Fuchs, der diesen Prozess federführend für den ZKF koordinierte betont abschließend gegenüber schaden.news: „Nachdem 2023 die Ausbildungsverordnung und nun die Meisterprüfungsverordnung modernisiert und mit der Caravan- und Reisemobiltechnik ergänzt wurden, können wir auf moderne und attraktive Verordnungen blicken, welche die Aus- und Weiterbildung umfassen.“
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