2024-02-21T10:18:35+0000

SERMI/SERMA: So gehen Werkstätten nun vor

Wie bereits [im Januar offiziell bekannt gegeben](https://schaden.news/de/article/link/43849/ifl-temi-2024_2_starttermin_sermi_serma), können ab dem 1. April 2024 nur noch autorisierte Betriebe und Personen auf sicherheitsrelevante Informationen über Fahrzeughersteller-Diagnosen zugreifen. Dies betrifft alle natürlichen und juristischen Personen, die direkt oder indirekt an der Wartung und Reparatur von Fahrzeugen beteiligt sind. Doch wer genau benötigt das neue SERMA-Zertifikat, wie ist die Zielgruppe von SERMA definiert und was wird für eine Anmeldung genau benötigt? Darüber informiert die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e.V. (IFL) in ihrer aktuellen Technischen Mitteilung. ## Wer benötigt eine Autorisierung? Laut IFL-TeMi benötigen alle Beteiligten, die mit einem original Hersteller- oder Remote-Diagnosegerät arbeiten, ab dem genannten Stichtag eine entsprechende Autorisierung. Dies erfolgt zunächst durch eine Registrierung unter www.serma.eu, bei der die Konformitätsbewertungsstelle SERMA den Antrag überprüft und, sofern keine Einwände bestehen, eine Zugangsberechtigung zu diebstahl- und sicherheitsrelevanten Reparatur- und Wartungsinformationen (RMI) in Form eines Zertifikats nach SERMI-Schema autorisiert. Neben Reparaturbetrieben sind unter anderem auch Hersteller und Lieferanten von Werkstattausrüstung, Automobilclubs und Pannendienste sowie Prüfdienstleister oder Weiterbildungseinrichtungen von der Regelung betroffen, heißt es seitens der IFL. Ist ein Unternehmen einmal zugelassen und die Mitarbeiter autorisiert, behält diese Zertifizierung für fünf Jahre seine Gültigkeit. Ein Antrag auf Verlängerung sollte spätestens sechs Monate vor Ablauf gestellt werden. ## Was ist alles wichtig? Sofern alle Unterlagen vorliegen, sei die papierlose Anmeldung in der Regel innerhalb weniger Minuten möglich. Nur einige Voraussetzungen bezüglich der technischen Ausstattung zur Übermittlung der Daten sollten erfüllt sein. Neben einem gängigen Internetbrowser, einer E-Mail-Adresse und einer Mobilfunknummer ist unter anderem auch ein Endgerät mit Kamera erforderlich, welches für die Videoidentitätsprüfung benötigt wird. Außerdem sollten Gewerbeanmeldung, Handwerksrolleneintrag, Handelsregister- bzw. Gewerbezentralregisterauszug sowie die Bestätigung einer Haftpflichtversicherung vorliegen und ausreichend Gültigkeit besitzen. Auch muss die Vorstrafenfreiheit der autorisierten Mitarbeiter durch einen Nachweis belegt werden, welcher zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als drei Monate sein darf. ## Wo gibt es weitere Informationen? Um Betriebe und Personen detaillierter über das Thema SERMA zu informieren, lädt die Konformitätsbewertungsstelle alle Interessierten zu einer Online-Seminar-Reihe ein. Zu den vier möglichen Terminen Ende Februar soll nochmals über SERMA an sich und den Ablauf des Autorisierungsprozesses - von der Antragstellung bis zum Erhalt des Zertifikats - gesprochen werden. Die Anmeldung dafür ist kostenfrei und erfolgt über den entsprechenden Link in der Technischen Mitteilung. [Die aktuelle IFL-TeMi können Sie sich hier exklusiv und kostenfrei herunterladen. ](https://schaden.news/download/link/j2K5)
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