2023-12-20T11:35:47+0000

IFL: „Fachgerechte Kalkulationen auch ohne vollständige Herstellerdaten möglich“

Erneut setzt sich die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e.V. (IFL) mit dem aktuellen Datenstand für Reparaturarbeiten an Tesla-Fahrzeugen auseinander. Bereits in einer [vergangenen Technischen Mitteilung](https://schaden.news/download/link/jJKm) wurde eine temporäre Lösung des Problems für Nutzer der Kalkulationssysteme von Solera Audatex AUTOonline vorgestellt. ## Nur FRT-Arbeitswerte sind hinterlegt In der aktuellen TeMi bezieht sich die IFL nun auf die Sachlage im DAT-System. Auf Anfrage teilte der Datenlieferant mit, dass ausschließlich die von Tesla offiziell veröffentlichten FRT-Arbeitswerte hinterlegt seien, welche jedoch, laut Hersteller, nicht vollumfänglich für die Unfallschadeninstandsetzung geeignet wären. Allerdings stellt Tesla eine kurzfristige Bereitstellung spezifischer Instandsetzungszeiten in Aussicht, mit denen nach Veröffentlichung zusätzlich zu den FRT-Arbeitszeiten auch im DAT-System kalkuliert werden könne. ## Komplexität des Themas erfordert Zeit Aufgrund der Komplexität des Themas rechnet die IFL nicht mit einer Lösung des Problems vor Februar 2024. Aus diesem Grund verweist die Interessengemeinschaft gemeinsam mit den Anbietern der Kalkulationssysteme auf die [2022 gemeinsam abgestimmte Stellungnahme des IFL-Konsortiums „Datenlieferanten“](https://schaden.news/download/link/3rZM). Darin wies die IFL bereits auf den richtigen Umgang mit Arbeitszeitrichtwerten der Fahrzeughersteller und Importeure hin. Außerdem gingen die Experten in dem Papier auch auf die Anwendung von zusätzlichen Arbeitspositionen sowie Nichtstandard-, Eigenen oder IFL-Positionen ein. Zusätzlich wird dort empfohlen, bei fehlenden technisch erforderlichen Arbeitspositionen realistische, tatsächlich angefallene Reparaturzeiten für ausgeführte Arbeiten zu erfassen und zu dokumentieren. Hierfür seien aussagekräftige Bilder oder andere Nachweise zur Reparaturkostenkalkulation geeignet. Auf diesem Wege würden fachgerechte Kalkulationen und Sachverständigengutachten auch ohne vollständige „Herstellerdaten“ möglich. ## Arbeitszeitrichtwerte kritisch prüfen Abschließend rät die IFL wieder, alle ausgewiesenen Arbeitszeitrichtwerte sowie die Kennungen der „Arbeitspositionsnummern“ kritisch zu prüfen und sich nicht auf die automatisch aufgeführten Arbeitspositionen zu verlassen. Diese könnten modellspezifisch und ausstattungsabhängig variieren. [Laden Sie sich hier exklusiv und kostenfrei die aktuelle IFL-TeMi herunter.](https://schaden.news/download/link/pwk8)
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