2024-01-17T10:42:50+0000

Sonderwebinar: BGH entscheidet zum Werkstattrisiko – Alles neu? Was sich jetzt ändert

Am Dienstag (16.01.) hat der Bundesgerichtshof seine Entscheidung zum Werkstattrisiko präzisiert und in fünf Revisionsentscheidungen geurteilt (VI ZR 38/22, VI ZR 239/22, VI ZR 253/22, VI ZR 266/22, VI ZR 51/23). Damit schafft die höchste richterliche Instanz in Deutschland nun einerseits Klarheit. „Allerdings hat der BGH mit diesen Entscheidungen auch die Spielregeln für die Werkstätten und die Geschädigten – in Teilen – neu definiert, und zwar insbesondere dann, wenn die Ansprüche abgetreten sind“, erklärt Rechtsanwalt Henning Hamann, Geschäftsführer der Kanzlei Voigt. ## Am 24. Januar ab 14 Uhr Was sich konkret mit den Entscheidungen für Werkstätten und Sachverständige ändert, das erklärt Henning Hamann in einem Sonderwebinar kommenden Mittwoch. Ab 14 Uhr bringt der Geschäftsführer bringt der Kanzlei-Geschäftsführer die Entscheidungen auf den Punkt, erklärt was diese für die Unfallreparaturbranche bedeuten und beantwortet live die Fragen der Zuschauenden zum Thema. [Interessierte können sich hier kostenfrei zu dem digitalen Vortrag anmelden. ](https://register.gotowebinar.com/register/8020466070722290007)Zudem gibt es die Möglichkeit, Fragen im Vorfeld des Webinars an die Rechtsanwälte zu schicken ([akademie@kanzlei-voigt.de](mailto:akademie@kanzlei-voigt.de)), die dann im Rahmen des Vortrages beantwortet werden.
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