2021-04-28T11:46:57+0000

Rechnungsabzug wegen Restwert beschädigter Fahrzeugteile

Ist es nur ein Testballon, ein Irrläufer oder tatsächlich eine neue Methode zur Kürzung von Werkstattrechnungen? Der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) hatte seine Mitgliedsbetriebe vor einigen Wochen gewarnt, dass der Restwert von beschädigten Fahrzeugteilen „bei Rechnungsbeträgen in Abzug gebracht“ wird. Die Friedberger kritisieren dieses Vorgehen von Kfz-Versicherern mit deutlichen Worten. ## Bisher nur Einzelfälle? Im Gespräch mit schaden.news räumten ZKF-Präsident Peter Börner und Hauptgeschäftsführer Thomas Aukamm ein, dass bisher nur ein Schadenfall bekannt sei, bei dem der Versicherer von dem Reparaturbetrieb verlangte, dass Fahrzeugteil aufzubewahren, das dann von speziellen Aufkäufern aufgekauft wurde. „Der Wert des Ersatzteils wurde dem Betrieb anschließend von dem Rechnungsbetrag in Abzug gebracht“, erklärte Thomas Aukamm und stellte klar: „Unter dem Strich bedeutet diese Vorgehensweise für die Werkstätten wieder nichts anderes als mehr Aufwand und mehr Kosten für den gleichen Reparaturauftrag.“ [In einer Information an die Mitgliedsbetriebe rät der Verband künftig immer Sachverständige und Rechtsanwalt einzuschalten oder „frühestmöglich mit der Reparatur zu beginnen und das beschädigte Fahrzeugteil zu entsorgen“. ](https://www.zkf.de/aktuelles/news-detailseite/leitfaden-fuer-den-umfang-mit-versicherern-wenn-fuer-beschaedigte-ersatzteile-im-haftpflichtfall-ein-restwertangebot-unterbreitet-wird) ## „Beschädigte Altteile in der EU nicht mehr verwendbar“ Der ZKF-Präsident Peter Börner wies gegenüber der Redaktion darauf hin, dass ein aufgekauftes beschädigtes Fahrzeugteil in der EU nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfe. „Der Ankauf des beschädigten Ersatzteils ist nur zumutbar, wenn der Aufkäufer erstens bestätigt, dass die beschädigte Ware für den Einsatz im Straßenverkehr innerhalb der Europäischen Union nicht mehr geeignet ist und zweitens der Verkauf unter Ausschluss der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche erfolgt.“ Es sei ohnehin unverantwortlich gebrochene Scheinwerfer oder gerissene Stoßfänger mit demolierten Sensorabdeckungen wieder zu verwenden, egal ob innerhalb oder außerhalb der EU, heißt es aus Friedberg. Wie weit verbreitet das Phänomen in der Branche derzeit ist, bleibt bisher unklar. Der Zentralverband hat für seine Mitgliedsbetriebe Ende April jedoch noch einmal nachgelegt und entsprechende Musterschreiben und -verträge für den Aufkauf von Altteilen durch Kfz-Versicherer erstellt.
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