Müssen die Versicherer für coronabedingte zusätzliche Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen nach der Reparatur aufkommen oder nicht? Das Amtsgericht Heinsberg gibt darauf eine klare Antwort. Rechtsanwalt Henning Hamann von der Kanzlei Voigt liefert eine Einschätzung des Urteils.
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