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2018-06-27T12:59:24+0000

Ein Schaden, der kein Schaden ist

Um einen Unfallschaden für Versicherer, Schadensteuerer und natürlich für den Kunden nach OEM-Vorgaben und wirtschaftlich auszuführen, bestellt der Karosserie- und Lackierbetrieb ein Blechneuteil. Das bringt der Teilelieferant erwartungsgemäß am Folgetag. Doch schon beim Auspacken stellt der Karosseriebauer fest, dass der neue Kotflügel an einer Sicke oder Kante beschädigt ist. Klar wäre jetzt, den Teilelieferanten aufzufordern, das beschädigte Neuteil abzuholen und Ersatz zu liefern. Nicht so im Unfallschadengeschäft. Aber warum? Ticken hier die Uhren anders? Offensichtlich ja, denn die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung (IFL) hat recherchiert und was dabei herauskam, ist unglaublich. Denn verschiedene Fahrzeughersteller wälzen den Aufwand für kleinere Reparaturen an beschädigten Neuteilen tatsächlich auf freie Reparaturbetriebe ab. Dabei gehen die Hersteller noch einen Schritt weiter, denn es gibt Schäden, die keine sind. Wie das geht? Ganz einfach: mit der sogenannten Definitionskarte. Diese Definitionskarte signalisiert anhand eines grün und rot eingezeichneten Maßstabs, ob die Beschädigung ein Schaden ist oder nicht. Das allerdings sind konzerninterne Vorgaben, denen sich freie Fachbetriebe nicht anschließen müssen. Folgt die Werkstatt jedoch der Definitionskarte, dann ist die Instandsetzung kleiner Beschädigungen bereits in der Lackkalkulation nach Herstellervorgabe enthalten. Im IFL-Tipp nimmt die Interessengemeinschaft Fahrzeugtechnik und Lackierung Stellung und gibt Betrieben klare Handlungsempfehlungen. Viele Grüße Ingo Köcher
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