2016-01-19T11:40:07+0000
# Web: Vorsicht Abmahnung! Als Unternehmer müssen Sie damit rechnen, von Mitbewerbern oder Verbraucherschutzverbänden wegen Fehlern auf Ihrer Firmen-Website abgemahnt zu werden - etwa aufgrund eines „falschen“ Impressums beziehungsweise wegen der Verletzung fremder Marken- oder Urheberrechte. ## „Aussitzen“ ist teuer oder gar existenzbedrohend Wenn Sie von einer Abmahnung betroffen sind, ist es in aller Regel ratsam, sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten zu lassen. „Nichtstun und Aussitzen, die Nichteinhaltung der meist nur einwöchigen Beantwortungsfrist und das Abtun oder Ignorieren als „Bagatellfall’ sind Fehler, die sehr teuer werden können. Im schlechtesten Fall geht das bis zur Insolvenz des Betriebes“, warnt colornews-Experte [Rechtsanwalt Joachim Amann, ein auf gewerblichen Rechtsschutz spezialisierter Anwalt aus Emmendingen.](https://www.rvr.de/team/) Die größten Schäden würden oft nicht durch die Abmahnung selbst, sondern durch eine falsche oder keine Reaktion des Abgemahnten entstehen. ## Der beste Schutz: Typische Fehler vermeiden! Der beste Schutz gegen Abmahnungen ist es, die typischen Fallstricke bei der Gestaltung von Webseiten zu vermeiden: - Unzulässige Inhalte (fremde, urheberrechtliche geschützte Texte und Bilder) - Verstöße gegen das Markenrecht - Fehlerhaftes oder unvollständiges Impressum
## Fotoklau ist kein Kavalierdelikt! „Sicher auch weil es so einfach ist, werden ganz häufig irgendwo im Internet Texte oder Fotos kopiert und auf der eigenen Homepage verwendet. Das ist aber kein Kavaliersdelikt und kann sogar strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Und dank immer besserer Suchalgorithmen lässt sich mittlerweile jeder Verstoß, selbst noch der winzigste Bildschnipsel, aufspüren“, betont Jurist Amann. „Gerade bei Bildern sollte man also unbedingt die Nutzungsrechte abklären.“ Oder alternativ selbst fotografieren – Fotografen-Nennung und Bildnachweise auf der Webseite sind in jedem Fall zwingend vorgeschrieben. ## Obacht vor Markenverletzungen! Oft werden aus Unkenntnis auch fremde Marken zum Bestandteil des eigenen Domain-Namens gemacht – etwa nach dem Muster www.vw-werkstatt.de oder www.bmw-reparaturservice. „Um sich nicht angreifbar zu machen, sollten Betriebsinhaber derartige Markenverletzungen vermeiden“, rät Rechtsanwalt Amann. ## Ein korrektes Impressum – so geht’s! Ganz weit verbreitet sind unvollständige oder fehlerhafte Angaben im Impressum der Firmen-Webseite. „Eine von mir selbst durchgeführten Stichproben-Untersuchung hat ergeben, dass nur fünf von zehn K&L-Betrieben über ein rechtlich korrektes Impressum verfügen“, unterstreicht RA J. Amann. In Zusammenarbeit mit unserem Experten stellt Ihnen colornews [exklusiv zum Gratis-Download alle erforderlichen Angaben sowie eine detaillierte Checkliste für ein rechtssicheres Impressum Ihrer Firmen-Webseite](http://colornews.de/wp-content/uploads/2016/01/Tipps_und_Checkliste.pdf) zur Verfügung.
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