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2014-08-01T08:30:24+0000
# „Beilackieren ist immer öfter erforderlich“ Mit Verwunderung hat der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) die Pressemeldung der Allianz Deutschland AG vom 17.7.2014 zum Thema „Beilackieren“ zur Kenntnis genommen. „Wir wurden von der technischen Mitteilung 13/2014 des Allianz Zentrum für Technik (AZT) überrascht“, erklärt Hauptgeschäftsführer Dr. Klaus Weichtmann und fügt hinzu: „Der ZKF kritisiert die fachlichen Ausführungen und vor allem den Ton der Pressemeldung.“ ## Reparierender Betrieb und Kfz-Sachverständige entscheiden In der Stellungnahme des ZKF heißt es: „Unter Berufung auf das versicherungseigene AZT behauptet die Allianz-Versicherung, dass nur der Lackierfachmann in der Lage sei zu beurteilen, ob im Rahmen einer Unfallreparatur eines Fahrzeuges eine Farbangleichung (Beilackierung) erforderlich sei, alles andere sei Kaffeesatzleserei“. Der ZKF stellt dazu fest: „Über den Reparaturumfang entscheidet nicht die Versicherung, sondern der reparierende Betrieb durch Kostenvoranschlag oder der Kfz-Sachverständige durch Gutachten.“
## Bei fast jeder Reparaturlackierung ist die Farbangleichung notwendig Das AZT hatte in seiner technischen Mitteilung ausgeführt, dass die Entscheidung zum Beilackieren erst nach Anmischen der Farbtöne und der Herstellung eines Farbmusterbleches getroffen werden könne. In der gleichen Pressemeldung werde jedoch zutreffend festgestellt, dass etwa 40.000 unterschiedliche Farbtöne auf dem Markt seien und Farbtonunterschiede nicht immer vermeidbar seien. Hierzu stellt ZKF-Präsident Peter Börner fest: „Die Reparaturrealität in deutschen Werkstätten siehtheute gerade deshalb so aus, dass in bis zu 90 Prozent aller Fälle bei modernen Fahrzeugen eine Farbtonangleichung erforderlich und durchführbar ist.“ ## Keine Abwälzung der Kosten auf den Betrieb Die Forderung des Verbandes ist eindeutig: „Nicht nur der Lackierfachmann, sondern auch der Kfz-Sachverständige muss in der Lage sein, die Notwendigkeit einer Beilackierung einzuschätzen. Wird das Risiko einer späteren Farbtonabweichung als gegeben angesehen, dann ist die Beilackierung im Kostenvoranschlag oder dem Gutachten aufzuführen.“ Entscheidend ist laut ZKF vor allem der Zeitpunkt für die Entscheidung über die Beilackierung. „Wenn die Allianz-Versicherung fordert, dass erst während des Lackierprozesses die Entscheidung über die zusätzlich erforderliche Beilackierung abweichend vom Kostenvoranschlag oder dem Gutachten getroffen werden soll, dann ist dies eine Reparaturerweiterung“ unterstreicht der ZKF-Präsident.
„Diese muss der lackierende Betrieb mit dem Kunden, der Versicherung und dem beauftragten Sachverständigen abstimmen. Die Abstimmung kann aber unmöglich währenddes Lackierprozesses erfolgen, weil die erforderliche Zeit fehlt.“ Das Problem: Entscheidet sich der ausführende Betrieb kurzfristig ohne Abstimmung für die Beilackierung, gab es in der Vergangenheit erhebliche Diskussionen, die anfallenden Zusatzkosten beim leistungspflichtigen Versicherer abzurechnen. Peter Börner: „Es kann aber nicht sein, dass der Versicherer die Kosten einer Beilackierung unter Berufung auf den Kostenvoranschlag oder das Gutachtennicht übernimmt, sondern auf den Betrieb abwälzt. Dieses Verhalten steht auch im Widerspruch zum AZT-Leitsatz,dass erst während des Lackierens über die Beilackierung entschieden wird.“
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