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2012-12-03T09:50:11+0000
# Kalkulationsmöglichkeit bei Mehrschichtlackierungen Fehlt die Kalkulationsmöglichkeit von Mehrschichtlackierungen, kann der Servicemitarbeiter die Kalkulation 2-Schichtlackierung nur von Hand nachbessern, so lautet der aktuelle Hinweis der Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer (BFL). Dabei gilt: "Entsprechende Kalkulationsregeln sind für diesen Kalkulationsfall in der „Herstellerkalkulation“ jedoch nicht vorgesehen. Der zusätzliche Arbeits- und Materialaufwand gegenüber einer 2-Schichtlackierung muß über die sogenannte NSP 1000 erfasst und bewertet werden." In der Mitteilung der Bundesfachgruppe heißt es weiter: "Hilfreich ist in diesem Zusammenhang das Vorwort der AZT/Schwacke Liste Lackierung. Hier sind Regeln festgelegt, wie im AZT/Schwackesystem zu kalkulieren ist, wenn eine 3-Schichtlackierung für die Reparaturlackierung erforderlich, aber nicht im Kalkulationsprogramm hinterlegt ist. An diesen Regeln kann sich der Mitarbeiter, der die Kalkulation vornimmt, auch bei der Kalkulation nach „Hersteller“ orientieren. Die bei der Kalkulation anfallenden Zusatzpositionen werden als „Sternchenposition“ gekennzeichnet." Nach Angaben des BFL sei auch so bei der Kalkulation im AZT/Schwacke EDV-System zu verfahren, wenn im EDV-Kalkulationsprogramm keine 3-Schichtlackierung vorgesehen ist, aber nach Reparaturlackhersteller erforderlich wäre.
Eine zusätzliche Lösung besteht darin, dass "der Mitarbeiter auch eine betriebsspezifische Kalkulationsmethode einsetzen kann, wie z.B. Prozentzuschläge auf die Arbeitszeit, Verrechnung nach tatsächlich verbrauchter Zeit (BDE-Zeit) usw. Weiterhin ist der Mehrverbrauch bei den Materialkosten zu berücksichtigen." Wenn Lackier- und Karosseriebetriebe auf Fehler und Probleme bei Reparaturzeiten aufmerksam werden, lassen sich die [Unregelmäßigkeiten hier online melden](http://ifl-ev.de/kontakt/). Die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung klärt Mängel oder Fehler im Kalkulationssystem. Quelle: IFL, 12/2012
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