2026-01-14T10:33:37+0000

Kommen gesetzliche Regelungen?

In letzter Zeit ist es um die Unfallschadenreparatur mit gebrauchten Ersatzteilen etwas ruhiger geworden. Über das Streitthema wurde in 2025 noch viel diskutiert, dann war wohl die Luft erst einmal raus. Dennoch arbeiten Kfz-Versicherer und Restwertbörsen wie net.casion nach wie vor am Einsatz von „Used Parts“ im Schadenmarkt, [wie Geschäftsführer Dominik Hertel in unserem Exklusiv-Interview in dieser Woche darlegt.](https://schaden.news/de/article/link/44858/net-casion-gebrauchte-ersatzteile-werden-fester-bestandteil-der-reparatur) Nicht zuletzt auch aufgrund der Ende vergangenen Jahres erzielten Einigung in Sachen EU-Altautoverordnung, die eine Wiederverwendung unter anderem von Karosserieteilen vorsieht. Auch der [Verkehrsgerichtstag, der in der übernächsten Woche in Goslar tagt, beschäftigt sich mit Gebrauchtteilen in der Unfallschadenreparatur.](https://schaden.news/de/article/link/44860/verkehrsgerichtstag-diskutiert-unfallschadenreparatur-mit-gebrauchtteilen) Brancheninsider gehen davon aus, dass die Allianz Versicherung dafür gesorgt hat, dass das Thema in Goslar auf der Agenda steht – um die Schaffung von gesetzlichen Regelungen voranzutreiben. Die Fachtagung für Verkehrspolitik und Schadenrecht trifft zwar keine Entscheidungen, sie wird aber mit ihren Empfehlungen die Diskussion auch vor dem Hintergrund der Umsetzung von EU-Recht in Deutschland befeuern. Was bedeutet das jetzt für die Werkstattwelt? Unmittelbar wird sich erst einmal überhaupt nichts ändern. Die K&L-Betriebe werden nach wie vor fast täglich mit der unbefriedigenden Verfügbarkeit von Originalersatzteilen kämpfen – und die Automobilhersteller drehen weiter kräftig an der Preisschraube. Für Abhilfe werden Gebrauchtteile hier kurzfristig wohl kaum sorgen. Anders sieht die Lage für Autoverwerter und Restwertbörsen aus. Sie werden sich schon jetzt auf die veränderten Spielregeln einstellen müssen. Klar ist aber auch: Es werden noch viele Autos mit OE-Teilen repariert, ehe eine annähernd volumenstarke Verfügbarkeit von gebrauchten Ersatzteilen gewährleistet ist. Fazit: Die EU-Regeln sind jetzt da, die Umsetzung wird aber noch einige Zeit dauern. Ob es tatsächlich auch weiterführende gesetzliche Regelungen in Deutschland geben könnte, werden wir nach Goslar sehen.