2025-10-22T08:36:06+0000

Stellantis-Beschwerde endgültig abgewiesen: BGH bestätigt Datenzugriff für freie Werkstätten

Der Bundesgerichtshof hat einen mehrjährigen Rechtsstreit zwischen Carglass und ATU gegen Stellantis beendet. In seiner Entscheidung vom 25. September 2025 weist das oberste deutsche Gericht die Beschwerde des Fahrzeugherstellers Stellantis gegen die Nichtzulassung der Revision ab und bestätigte damit endgültig den uneingeschränkten Zugang zu essenziellen Fahrzeugdaten für freie Werkstätten. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofs bekräftigt zwei frühere Urteile des Landgerichts und des Oberlandesgerichts Köln sowie ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH), die jeweils klarstellen, dass von Fahrzeugherstellern verhängte Beschränkungen beim Zugang zu Fahrzeugdaten unzulässig sind. ## „Entscheidung garantiert faire Wettbewerbsbedingungen“ Die Carglass-Muttergesellschaft Belron begrüßt die Klarstellung. So betont Carlos Brito, CEO von Belron: „Diese wegweisende Entscheidung ist eine hervorragende Nachricht für Verbraucher und den europäischen Kfz-Servicemarkt. Sie garantiert faire Wettbewerbsbedingungen für unabhängige Werkstätten, schützt den freien Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher. Vor allem bestätigt sie das ursprüngliche EuGH-Urteil in Deutschland endgültig.“ ## Fünfjähriger Rechtsstreit beendet Mit der BGH-Entscheidung endet ein fünf Jahre dauernder Rechtsstreit. Der Autoglas-Spezialist Carglass hatte gemeinsam mit ATU bereits im Jahr 2020 eine Musterklage gegen den Stellantis-Konzern – früher FCA Italy SpA – beim Landgericht Köln eingereicht. Denn der Hersteller hat 2018 damit begonnen, den gewohnte Diagnosezugang über die OBD-Schnittstelle durch sogenannte Secure Gateways zu beschränken, weitere Hersteller folgten dem Beispiel und begründeten die Notwendigkeit von Secure Gateways mit den Vorgaben zu Fahrzeug- und Cybersicherheit. Diese Zugangsbeschränkungen verursachen nicht zusätzliche Kosten bei den Werkstätten, beispielsweise durch Lizenzgebühren, sondern verhindern letztlich auch den freien Wettbewerb. Mit dem BGH bestätigten nun alle gerichtlichen Instanzen, dass die Beschränkungen mittels Security Gateways unzulässig sind. Wie schnell und in welcher Form die Zugangsbeschränkungen der einzelnen Fahrzeughersteller nun aufgehoben werden, bleibt abzuwarten.
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