2025-10-01T10:07:35+0000

Innovation Group: „Veränderungen nicht zu Lasten der Betriebe“

Keine Frage, viele Kooperationsbetriebe reagieren besorgt, verunsichert oder entsetzt auf die [Pläne von Innovation Group, neue Regelungen in ihren Verträgen durchzusetzen](https://schaden.news/de/article/link/44699/innovation-group-will-neue-vertraege-durchsetzen). Das zeigen zumindest die Zuschriften von Leserinnen und Lesern, die schaden.news in den vergangenen Tagen und Wochen erreicht haben. In den Mails werden vor allem die geplante Regelung zur Ersatzmobilität, die Bestellpflicht für Ersatzteile sowie neue Regelungen in Bezug auf die Tarifstruktur kritisiert. Auch eine generelle Reduzierung der Stundensätze stößt bei den Partnerwerkstätten erwartungsgemäß auf Ablehnung. ## Zusätzliche Bearbeitungsgebühr für Direktkunden? Zudem gibt es aus den Reihen der Kooperationsbetriebe Hinweise darauf, dass Innovation Group künftig für Direktkunden eine „Bearbeitungsgebühr“ verlangen soll. Hintergrund: [Erst vor einem Jahr kündigte der Vorstandsvorsitzende Mark Alagna beim Schadentalk während der Automechanika die Reform der Direktkundenregelung an.](https://schaden.news/de/article/link/44209/innovation-group-kippt-bisherige-direktkundenregelung) Demnach sollten Kooperationsbetriebe in Kraftfahrzeug-Haftpflichtfällen von Kfz-Versicherern, die über den Stuttgarter Schadenmanager steuern lassen, ab 2025 zum ausgehängten Stundensatz abrechnen können. Diese Regelung wurde wohl auch so umgesetzt. Ob tatsächlich ab nächstem Jahr nun eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird, ist allerdings fraglich. Innovation Group hat auf explizite Nachfrage, ob es eine neue Provisionszahlung für Direktkunden geben wird, geantwortet: „Nein.“ Schränken dann aber unmittelbar ein: „Provisionsmodelle oder vergleichbare Modelle unterliegen jedoch zum Teil der Geheimhaltung und / oder Datenschutz. Diese besprechen wir individuell mit unseren Werkstattpartner.“ ## BVdP nimmt Stellung zur aktuellen Entwicklung Neben dem Statement von Innovation Group, das die Redaktion am 24. September 2025 erhalten hat, hatte bereits eine Woche zuvor der Bundesverband der Partnerwerkstätten (BVdP) die Fragen von schaden.news beantwortet. In seiner Stellungnahme begrüßt die Interessenvertretung grundsätzlich neue Regelungen in den Verträgen. Sie könnten Chancen bieten. „Allerdings nur dann, wenn sie die Betriebe nicht einseitig belasten, sondern deren wirtschaftliche Stabilität sichern und die Qualität der Reparatur- und Serviceleistungen im Sinne der Kunden gewährleisten.“ In dem Statement des BVdP heißt es zu möglichen Änderungen bei den Konditionen weiter: „Veränderungen gegenüber bisherigen Verträgen dürfen nicht zu Lasten der Werkstätten gehen. Vertragsbedingungen müssen marktgerecht, fair und praxistauglich sein – sonst sind sie schlicht nicht tragfähig.“ ## Reduzierung der Stundensätze „brandgefährlich“ Der Verband bestätigte Anzeichen, die auch schaden.news vorliegen, dass Innovation Group eine generelle Reduzierung von Stundensätzen beabsichtigt. „Uns erreichen klare Hinweise, dass Stundensätze abgesenkt werden sollen. Eine solche Entwicklung halten wir für brandgefährlich. Ein stabiles und leistungsfähiges Werkstattnetz kann es nur geben, wenn die Betriebe kostendeckend und fair vergütet werden. Angesichts explodierender Kosten bei Energie, Personal und Materialien wäre eine Stundensatzsenkung das völlig falsche Signal. Es muss zudem klar benannt werden: Handelt es sich tatsächlich um eine Absenkung oder nur um eine Verschiebung der Kalkulationslogik – etwa weil bisherige Komfortleistungen wie Hol- und Bringdienste im Stundensatz versteckt waren und nun separat ausgewiesen werden? Hier erwarten wir
volle Transparenz.“ Innovation Group hatte im Statement aus Stuttgart die generelle Kürzung von Stundensätzen zwar „als Gerücht“ bezeichnet, doch nicht grundsätzlich dementiert. ## Richtiger Schritt bei Abrechnungsfähigkeit der Ersatzmobilität Der BVdP sieht jedoch auch positive Veränderungen, gerade beim Thema Werkstattersatzwagen. Hierzu heißt es in der Stellungnahme gegenüber schaden.news: „Die vorgesehene Abrechnungsfähigkeit ist ein richtiger Schritt und entspricht einer langjährigen Forderung unserer Mitgliedsbetriebe.“ Allerdings schränkt die Interessenvertretung der Partnerwerkstätten ein: „Der geplante Nachlass scheint aus dem bisherigen SVS abgeleitet zu sein. Entscheidend ist jedoch: Die Regelung darf für die Betriebe keine wirtschaftlichen Nachteile nach sich ziehen.“ Hierzu schreibt Innovation Group in der Stellungnahme, dass es keine Abschläge geben würde. Macht aber keine konkreten Angaben zu einer getroffenen Regelung. ## „Simple Übertragung von PKW-Stundensätzen bei Caravan-Reparatur realitätsfremd“ Auch zur Planung von Innovation Group, die Instandsetzung von Caravan und Campern bei Kasko und Haftpflicht Schäden zu Konditionen des „Reparaturservice Komfort“ abzurechnen, sieht der Bundesverband kritisch. Der BVdP stellt in seinem Statement klar: „Die Reparatur von Wohnmobilen und Wohnwagen erfordert besondere technische und organisatorische Rahmenbedingungen. Eine simple Übertragung von PKW-Stundensätzen ist realitätsfremd. Wir fordern, dass die Besonderheiten dieses Segments im Vertrag explizit berücksichtigt werden.“ Aus Stuttgart hört man keine klare Aussage zum Stundensatz bei Reparatur von Caravan und Camper. ## Faire und nachhaltige Vertragsbedingungen schaffen Abschließend heißt es in der Stellungnahme gegenüber schaden.news: „Der BVdP kennt die Problemlagen der Werkstätten sehr genau und nimmt die Sorgen der Betriebe ernst. Wir stehen bereits in engem Austausch mit unseren Mitgliedsbetrieben und der Innovation Group, um die Interessen unserer Mitglieder konsequent einzubringen. Ziel muss es sein, faire und nachhaltige Vertragsbedingungen zu schaffen, die allen Seiten Sicherheit geben.“ Am Ende gelte jedoch: „Jeder Betrieb ist selbständiger Unternehmer. Jeder, der einen Vertrag unterzeichnet, wird genau hinschauen, was er unterschreibt – und welche Folgen dies für das eigene Geschäft hat.“