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2024-05-29T10:25:13+0000

Teilerfolg nach Rechtsstreit: Bundeswehrfreigabe für Carlofon-Korrosionsschutz-Produkte bestätigt

Das Korrosionsschutzwachs Carlofon 3650 sowie der Unterbodenschutz Carlofon 4942 dürfen weiterhin zur Rostschutzbehandlung an Bundeswehrfahrzeugen eingesetzt werden. Das geht aus einem Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 17. April 2024 hervor (AZ: 2-06 O 304/23). Dem Urteil vorausgegangen war ein Rechtsstreit, angestoßen durch eine Klage der Dinol GmbH, die zur Würth Gruppe gehört, gegen die Carlofon GmbH. ## Was genau ist passiert? In dem rund ein Jahr andauernden Rechtsstreit zwischen der Dinol GmbH und der Carlofon GmbH ging es um wettbewerbsrechtliche und markenrechtliche Unterlassungs- und Folgeansprüche. Hintergrund ist die Verwendung von ähnlichen Produktbezeichnungen, die sich aufgrund der gemeinsamen Unternehmensvergangenheit etabliert hatten. Die heutige Dinol GmbH, deren Produkte überwiegend von Gesellschaften, die ebenfalls zur Würth-Gruppe gehören, produziert werden, ist Inhaberin der IR-Marken „DINOL“ und „DINITROL“. Zu den Korrosionsschutzmitteln der Dinol GmbH gehören u.a. Dinitrol 4941, Dinitrol 958, Dinitrol 81 und Dinitrol 4942. Die Dinol GmbH war zuvor Teil der EMS-Chemie Holding AG, zu der auch die Dinol Holding AB und die Dinol AB (bis zu ihrer Liquidation im Jahr 2007) gehörten; im Jahr 2012 wurde die Dinol GmbH von der Würth-Gruppe übernommen. Die Carlofon GmbH firmierte in der Vergangenheit unter Dinol Pyrmo GmbH, folgend Dinol Deutschland GmbH. Die Dinol Pyrmo GmbH war bis 2002 Tochtergesellschaft der Dinol Holding AB. Carlofon hat in der Vergangenheit einige Produkte von der Dinol GmbH produzieren lassen. Im Portfolio der Pohlheimer befinden sich auch die Korrosionsschutzprodukte Carlofon 4942, Carlofon 3650, Carlofon 4941 sowie Carlofon 81. Mit Anwaltsschreiben vom 19. April 2023 mahnte die Klägerin (Dinol GmbH, Lügde) die Beklagte [Carlofon] wegen irreführender Werbung und Markenverletzung ab. Die Carlofon GmbH erwiderte mit Anwaltsschreiben vom 28. April 2023 und teilte darin mit, dass durchaus eine Freigabe der Bundeswehr für Carlofon 4942 und Carlofon 3650 vorliege. Dies bestätigte das Landgericht Frankfurt am Main nun unter anderem in dem Urteil. So heißt es in der Urteilsbegründung der Urteilsabschrift, die schaden.news vorliegt: „Zwar wird auf der Internetseite (...) und der dort ersichtlichen (...) Tabelle (…) behauptet, die Produkte (Carlofon) 3650 und (Carlofon) 4942 seien von der Bundeswehr freigegeben und würden unter dem BW-Code XW0096 und XW0097 geführt. Diese Aussage durfte aber die Beklagte treffen, weil dies der Wirklichkeit entsprach. Denn – wie auch klägerseits vorgetragen und mit Anlage K 7 untermauert – waren die Carlofon-Produkte tatsächlich bei der Bundeswehr freigegeben.“ ## „Urteil ist ein bedeutender Teilerfolg für die Carlofon GmbH“ „Die Produktnamen der Carlofon GmbH bleiben bestehen“, betont Carlofon-Geschäftsführer André Herrmann. Um die Markenrechte der Dinol nicht zu verletzen, wird die Carlofon GmbH nun in der Unternehmenshistorie auf seiner Website nicht mehr auf die gemeinsame Vergangenheit der Dinol und der Carlofon hinweisen. André Herrmann betont gegenüber schaden.news: „Wir fühlen uns als Gewinner des rund ein Jahr andauernden Rechtsstreits, obwohl es uns sehr schmerzt, dass wir unsere Vergangenheit, die ja die „guten alten Zeiten im Korrosionsschutz mit den Tuff-Kote-Dinol-Stationen“ der damaligen Dinol GmbH in Hamburg beinhaltet, bei der mein Vater im Außendienst tätig war, zukünftig nicht mehr darstellen können. Andernfalls würden wir riskieren, erneut verklagt zu werden.“