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2023-05-10T11:16:31+0000

Achtung! Mehraufwand bei Erneuerung Heckabschlussblech bei VW Golf Variant

Für die Erneuerung des Heckabschlussbleches am VW Golf Variant ab Baujahr 09/2020 kommt es konstruktionsbedingt zu Mehraufwand, der bei der Kalkulation des Schadens beachtet werden sollte. Darauf weist die IFL e.V. in ihrer [aktuellen TeMi ](https://schaden.news/download/link/gqvJ) hin. So muss neben den Abstützungen der Dichtkanäle links oder rechts zusätzlich auf einer Seite, die schadenbedingt festzulegen ist, ein Teilbereich der Rückleuchtenaufnahme ersetzt werden, und zwar im Bereich der Verbindung zwischen Rückleuchtenaufnahme und Heckabschlussblech. Nur so lässt sich das Heckabschlussblech (alternativ ein Teilersatz links oder rechts) ausbauen. Ursache dafür ist laut IFL, dass das Heckabschlussblech unter den Rückleuchtenaufnahmen befestigt ist. Ohne das teilweise Entfernen der Rückleuchtenaufnahme ist der Ausbau des Heckabschlussbleches nicht möglich. Dazu muss modellabhängig zusätzlich zum Heckabschlussblech und der Abstützung des Dichtkanals eine Rückleuchtenaufnahme bestellt werden, aus der dann ein neuer Auschnitt für den Einbau herausgetrennt werden muss. ## Kalkulationsanbieter passen Daten nach Info von IFL an Da es in den Grafiken der Kalkulationssytsteme von Audatex, DAT und Schwacke/Eurotax ursprünglich laut IFL keine Hinweise auf die Rückleuchtenaufnahmen links oder rechts gab und in der Folge keine zusätzlichen Arbeitspositionen, angepasste Umfasstexte oder zusätzliche Ersatzteile ausgewiesen wurden, hat die IFL e.V. die Datenanbieter informiert. Daraufhin teilte DAT mit: „Wir haben die Zwangs-Zusteuerung der Schlussleuchtenaufnahmen für den Golf VIII Limousine und Variant entfernt und lösen nur die erforderlichen Abstützungen Dichtkanal (Variant) aus. Wir haben im Programm ein Hinweis hinterlegt, dass je nach Schaden die linke oder rechte Schlussleuchtenaufnahme mit zu ersetzen ist (bzw. bei der Limousine Schlussleuchtenaufnahme und Eckversteifung).“ Auch bei Audatex wurden die Informationen laut IFL bereits an die Datenerfassung weitergegeben. „Die Aktualisierungen werden mit dem nächsten Update in das System einfließen und den Anwendern so zeitnah zur Verfügung stehen“, heißt es bei Audatex. Ebensolches Vorgehen versprechen Schwacke/Eurotax: „Die Informationen wurden bereits an die Datenerfassung weitergegeben. Die Aktualisierungen werden mit dem nächsten Update in das System einfließen und den Anwendern so zeitnah zur Verfügung stehen.“ ## „Verzichten Sie nicht auf die Beschaffung reparaturrelevanter Fahrzeugherstellerinformationen!“ Als Fazit appelliert die IFL an die Betriebe, niemals auf die Beschaffung reparaturrelevanter Fahrzeugherstellerinformationen zu verzichten und erinnert daran, bei unvollständigen oder fehlenden Informationen in den Kalkulationssystemen alle ausgeführten Arbeitsschritte lückenlos zu dokumentieren und gegebenenfalls eine separate Zeiterfassung zu erstellen. An dieser Stelle weist die IFL auch noch einmal auf die aktuelle BGH-Rechtssprechung hin (zum Beispiel AG Euskirchen 2.3.2022 -103 C 287/22) hin, [laut der die Dokumentation der zusätzlich ausgeführten Arbeitsschritte aktuell gefordert wird (schaden.news berichtete)](https://schaden.news/de/article/link/43394/kanzlei-voigt-zusammenfassung-bgh-urteil-werkstattrisiko). „Die Versicherer nutzen dies aus, indem Sie die Rechnungen kürzen, wenn keine Dokumentation für die tatsächlich durchgeführten Arbeiten vorgelegt werden kann“, verdeutlicht die Interessenvertretung in ihrer aktuellen TeMi. Anwender sollten Probleme bei der Kalkulation immer an die IFL melden, damit Unklarheiten oder Fehler in den Kalkulationssystemen korrigiert werden können. [Laden Sie sich hier die aktuelle TeMi kostenfrei herunter. ](https://schaden.news/download/link/gqvJ)
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