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2022-08-24T11:51:06+0000

E-Fahrzeug-Reparaturgeschäft: Mit diesen Investitionen sollten Betriebe rechnen

Mit der steigenden Anzahl an E-Fahrzeugen ändern sich bereits jetzt die Anforderungen an Wartungs- und Reparaturarbeiten für K&L-Betriebe. Dadurch müssen Werkstätten zunehmend auch ihre Voraussetzungen an die neuen Gegebenheiten anpassen. Dazu komme der Fakt, dass durch die wartungsärmeren Fahrzeuge auch weniger Umsatz durch Wartungs- und Servicearbeiten an E-Fahrzeugen generiert werden kann. Außerdem erfordert die Hochvolt-Technik besondere Voraussetzungen. ## Qualifikation von Mitarbeitern Ein wichtiger Fakt ist laut Petra Johannsen die Investition in Qualifizierung der Mitarbeiter. Eine adäquate Schulung des Personals sei neben der fachgerechten Durchführung der E-Reparaturarbeiten allein zur Erfüllung der Richtlinien der Berufsgenossenschaft sowie zur Vorbeugung strafrechtlicher oder zivilrechtlicher Konsequenzen unerlässlich. Hier müsse der Betrieb entscheiden, welche Mitarbeiter er in welcher der drei Qualifizierungsstufen schulen lässt. ## 10.000 Euro Investitionskosten – mindestens Insgesamt müssen Betriebe mit einer Investitionssumme von mindestens 10.000 Euro für Werkzeuge, Hubvorrichtung für Akkus, Lehrgänge, etc. rechnen. Die tatsächliche Investitionssumme hängt dabei von der Anzahl der einzurichtenden Arbeitsplätze sowie von den angebotenen Leistungen (z.B. mit Akku-Wartung) ab. Zudem sei eine offizielle Zertifizierung zum Fachbetrieb für Elektrofahrzeuge, beispielsweise durch den ZKF, erforderlich. ## Nachhaltig investieren Wer umdenkt und das Geschäft mit den Stromern in sein Leistungsportfolio aufnehmen möchte, sollte daher laut Petra Johannsen von der bpr Mittelstandsberatung gleich nachhaltig umstrukturieren. So kann der Betrieb die benötigte Energie beispielsweise über eine Photovoltaik-Anlage selbst erzeugen. Neben den erneuerbaren Energien spielt auch die Energieeffizienz beim Thema Nachhaltigkeit eine entscheidende Rolle. ## Fördermöglichkeiten Bei Investitionen in Ladestationen für Elektrofahrzeuge können Betriebe derzeit noch auf einen Zuschuss der KfW zurückgreifen. Über das Förderprogramm 441 erhalten die Werkstätten einen Zuschuss von bis zu 900 Euro pro Ladepunkt. „Die Gesamtkosten müssen insgesamt mindestens 1.285,71 Euro betragen. Die maximale Zuschusshöhe darf je Betriebsstandort 45.000 Euro nicht überschreiten.“ , erklärt die Expertin. Petra Johannsen weist darauf hin, dass der Zuschuss nur für den Kauf und die Installation von Ladestationen verwendet werden kann, die nicht öffentlich zugänglich sind. Darüber hinaus stehen für Investition in erneuerbare Energien und Energieeffizienz je nach Investitionsvorhaben neben den zinsgünstigen Darlehen der KfW und der Landesbanken auch Tilgungszuschüsse der KfW, z.B. aus dem Förderprogramm 295, zur Verfügung.
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