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2022-06-01T10:41:16+0000

Expertentipp: Drei Maßnahmen gegen steigende Energiepreise

Bereits im vergangenen Jahr hatten die Preise für Strom und Gas massiv angezogen. Durch den Krieg in der Ukraine hat sich die Situation auch für zahlreiche Betriebsinhaber noch weiter verschärft. So mancher steht den Preisanstiegen scheinbar machtlos gegenüber. Doch was tun gegen diese Preisspirale? Petra Johannsen, Unternehmensberaterin bei der bpr Mittelstandsberatung in Dortmund rät: „Zunächst einmal einen kühlen Kopf bewahren und die Ausgangssituation analysieren.“ Laut der Expertin kommt es für Betriebsinhaber nun erst einmal darauf an, die eigene Situation zu prüfen. „Der wichtigste Aspekt dabei ist, zunächst herauszufinden, wo der eigene Betrieb energiekostentechnisch überhaupt steht. Dafür ist es notwendig, seinen eigenen Energieverbrauch und die damit verbundenen Kosten zu kennen.“ Dafür lohne sich auch ein Blick auf die Verträge mit den Energieversorgern: Ab wann greift die angekündigte Energiepreiserhöhung für den eigenen Betrieb? Auf welche Summe belaufen sich die Mehrkosten konkret? Wie hoch ist der Energiekostenanteil gemessen am Umsatz? ## 1. Kostentreiber erkennen und minimieren Petra Johannsen betont: Als Erstes gilt es herauszufinden, was die größten Energiekostentreiber in der Werkstatt sind. Hier helfen beispielsweise Energieberatungen professionell weiter. Dafür sollte sich der Unternehmer an einen zertifizierten Energieberater wenden. Erst danach könne der Betriebsinhaber beginnen, die Erhöhungen aufzufangen. Kristallisiert sich bei der Energieberatung beispielsweise heraus, dass der Trockner die meiste Energie verbraucht, ist eventuell ein Umschwenken auf lufttrocknende Lackmaterialien sinnvoll oder die Investition in energieeffizientere Trocknertechnologien. Für Investitionen mit Energieeinsparungen können Betriebsinhaber verschiedene Förderprogramme in Anspruch nehmen. Ein mögliches Förderprogramm ist beispielsweise das KfW Programm Energieeffizienz (295). Dieses umfasst ein zinsgünstiges Darlehen von maximal 25 Millionen Euro pro Vorhaben mit einem Tilgungszuschuss bis zu 55 Prozent, wenn die Förderbedingungen erfüllt werden. Bei einem Energiekostenanteil vom mindestens drei Prozent am Umsatz 2021 besteht darüber hinaus auch die Möglichkeit, einen Förderkredit aus dem KfW-Sonderprogramm UBR 2022 zu beantragen. ## 2. Selbst Strom erzeugen Die zweite Möglichkeit ist, den Betrieb so umzurüsten, dass ein Teil der benötigten Energie selbst erzeugt wird – beispielsweise mit einer Photovoltaikanlage auf dem Dach oder einem Blockheizkraftwerk. Auch hierfür gibt es unter anderem von der KfW ein Förderprogramm, das die Investition von Unternehmen in Anlagen zur Erzeugung von Strom und Wärme unterstützt. Das KfW Förderprogramm Erneuerbare Energien (270) ermöglicht ein zinsgünstiges Darlehen unter anderem für die Errichtung von Photovoltaik-, Wind- oder Biomasseanlagen bis zu einer Summe von maximal 50 Mio. Euro pro Vorhaben, wenn die Förderbedingungen erfüllt werden. ## 3. Steigerungen an Kunden weiterberechnen Eine weitere Möglichkeit ist, die steigenden Energiekosten an seine Auftraggeber weiter zu berechnen. „Hier ist jedoch der erste Schritt, seine eigenen Zahlen genau zu kennen und auch den eigenen betriebsnotwendigen Stundenverrechnungssatz“, verdeutlicht die Expertin. Für eine überschlägige Berechnung der Erhöhung des eigenen Stundenverrechnungssatzes bringt sie ein Beispiel für einen mittelständischen Betrieb: „Angenommen, die Energiekosten lagen bei 25.000 Euro pro Jahr und haben sich nun auf 50.000 Euro verdoppelt. Bei 10.000 verkauften Stunden pro Jahr müsste der betriebsnotwendige Stundenverrechnungssatz um mindestens 2,50 Euro erhöht werden.“ ## Photovoltaik-Anlage auf Pacht-Gelände möglich? Welche der oben beschriebenen Maßnahmen in einem K&L-Betrieb tatsächlich umsetzbar sind, sei stark von den individuellen Gegebenheiten abhängig. Ist das Firmengebäude beispielsweise nur gepachtet, sind Investitionen ins Gebäude zum einen meist mit dem Eigentümer abzustimmen und zum anderen auf ihre Wirtschaftlichkeit hinsichtlich der Pachtdauer zu prüfen. „Umso höher der Energiekostenanteil des Betriebs am Umsatz ist, umso schneller müsse sich der Betrieb auf die Umsetzung geeigneter Maßnahmen konzentrieren. Für eine individuelle Lösung steht die bpr Mittelstandsberatung Betriebe zur Unterstützung zur Seite“, betont Petra Johannsen abschließend.