2022-03-23T11:39:58+0000

Schadenrecht: Stiftung Warentest warnt vor Rechnungskürzungen

Durch Versicherer gekürzte Rechnungspositionen gehören für K&L-Werkstätten zum Alltag. Autofahrer, die bisher jedoch nicht selbst von derartigen Kürzungen betroffen waren, dürften davon in der Regel wenig mitbekommen. Mit einem aktuellen Artikel der Stiftung Warentest könnte sich das nun ändern. Denn unter dem Titel [„So tricksen die Versicherer“ veröffentlichte das Verbrauchermagazin im Februar einen Beitrag](https://www.test.de/Schadensabwicklung-nach-Autounfall-So-tricksen-die-Versicherer-5364092-0/), in dem es ausführlich über die gängige Praxis der Rechnungskürzungen informiert. „Bis das unabhängige Verbrauchermagazin Stiftung Warentest über das Regulierungsverhalten der Versicherer berichtet, muss viel passieren“, betont Rechtsanwalt Henning Hamann, Geschäftsführer der ETL Kanzlei Voigt, in diesem Zusammenhang gegenüber schaden.news. ## Eigeninteressen der Versicherer Der Anlass für den Artikel ist der schaden.news-Redaktion nicht bekannt, aber Fakt ist: Die Kfz-Versicherer kommen im Beitrag des Verbrauchermagazins nicht gut weg. Auffällig ist vor allem, in welcher Deutlichkeit davor gewarnt wird, dem gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherer die Regulierung seines Unfallschadens anzuvertrauen. „Lassen Sie sich auf nichts ein, wenn die gegnerische Versicherung schon am Unfallort anruft. Sie ist nicht interessiert, Ihnen zu helfen, sondern will die Erstattung gering halten“, heißt es beispielsweise im Artikel. Das bekräftigt auch Henning Hamann: „Tatsächlich sind die Versicherer Wirtschaftsunternehmen, die nicht als erstes im Sinn haben, alle Ansprüche der Geschädigten zu 100 % zu befriedigen, sondern Rendite zu erwirtschaften. Es geht also um nichts anderes, als am Ende des Jahres weniger Geld für die Schadenregulierung ausgegeben zu haben, als man durch Versicherungsprämien eingenommen hat.“ ## Überblick über häufig gekürzte Rechnungspositionen In ihrem Beitrag gibt die Stiftung Warentest unter anderem einen Überblick über häufig gekürzte Rechnungspositionen, so zum Beispiel zu Verbringungskosten, Beilackierung, Kleinteilepauschale oder Kostenvoranschläge. Zu jeder Position wird zudem ein Gerichtsurteil genannt, welches dem Geschädigten die entsprechenden Kosten trotz Kürzung zusprach. ## Stiftung Warentest empfiehlt Anwalt und Gutachter auch für kleine Schäden Zudem empfiehlt Stiftung Warentest Geschädigten ausdrücklich, im Schadenfall immer einen Anwalt hinzuzuziehen. So ist im Artikel zu lesen: „Besser geht man in eine Anwaltskanzlei – selbst wenn die Schuldfrage klar ist und der Versicherer erklärt, er werde alles bezahlen. Jeder Geschädigte hat das Recht, sich auf Kosten des Gegners einen Anwalt zu nehmen.“ Auch in puncto Schadengutachter klärt das Verbrauchermagazin auf und erklärt der Leserschaft anhand verschiedener Gerichtsurteile, in welchen Fällen ein eigener
Gutachter hinzugezogen werden und warum man das Angebot einer Begutachtung durch die gegnerische Versicherung nicht annehmen sollte. ## Zusammenfassung eines umfangreichen Themenfeldes Insgesamt fasst der Artikel die wichtigsten schadenrechtlichen Fragen rund um Kürzungen im Haftpflichtschadenfall zusammen und untermauert diese mit rechtsgültigen Urteilen. „Der Beitrag der Stiftung Warentest beschreibt in einer Art, die wenige Fragen offen lässt, genau diese Problematik und zeigt Lösungen für die Geschädigten auf, um nicht in die Regulierungsfalle zu laufen. Ich kann mich dem Rat nur anschließen: Kein Schaden sollte ohne eigenen Sachverständigen kalkuliert, ohne eigene Werkstatt repariert und ohne eigenen Anwalt überwacht werden.“, fasst der Kanzlei-Geschäftsführer Henning Hamann zusammen. ## Hilfsinstrument für Werkstätten? Die Verbraucherorganisation Stiftung Warentest ist die wohl bekannteste Stiftung in Deutschland und genießt unter den Bundesbürgerinnen und -bürgern ein hohes Vertrauen. Laut einer Umfrage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes 2018 gaben über 80 Prozent der Deutschen an, der Stiftung stark oder sehr stark zu vertrauen. Diesen Fakt könnten sich Werkstätten nun zunutze machen und Kunden im Gespräch auf den Artikel der Stiftung Warentest verweisen. Rechtsanwalt Henning Hamann rät: „Dieser Artikel der Stiftung Warentest sollte ausgedruckt und griffbereit in jedem K&L-Betrieb liegen und bei Bedarf den Unfallgeschädigten gezeigt werden, um diese für die seit Jahren bestehenden Probleme bei der Schadenregulierung zu sensibilisieren. Das hilft ganz sicher dabei, das Verständnis für die Abläufe in den K&L-Betrieben zu erhöhen.“
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