2022-02-02T08:58:36+0000

Werkstätten aufgepasst: Regressforderungen der Versicherer häufen sich

Kommt in diesem Jahr eine Regressforderungs-Welle auf K&L-Werkstätten zu? Laut der Rechtsexperten der ETL Kanzlei Voigt häufen sich deutschlandweit die Fälle von Regressklagen. [Geschäftsführer Henning Hamann warnte bereits in der Web-TV-Ausgabe des Schadentalks im März 2021 vor dieser Art der Rückforderung.](https://schaden.news/de/article/link/42228/schadentalk-web-tv-zusammenfassung-rechnungskuerzungen-und-regress) Bei ihrem inzwischen 5. Automotive Online Forum am 25. Januar – das über 500 Teilnehmer verfolgten – stellte die ETL Kanzlei Voigt dieses Thema deswegen erneut in den Fokus. Rechtsanwalt Jörg Rüberg, Niederlassungsleiter in Dortmund und Münster, erklärte zunächst die Ausgangslage: Hatte der Kfz-Versicherer bei einem Haftpflichtunfall keinen Erfolg mit dem Versuch, die Reparaturkosten durch Prüfberichte zu kürzen und musste alle Ansprüche gemäß der auf dem Sachverständigengutachten basierenden Rechnung begleichen, kann sich dieser nun die Ansprüche seines Kunden gegen die Werkstatt abtreten lassen. Und, so bestätigte der Anwalt auf Nachfrage noch einmal: Der Kunde kann diese Abtretung nicht verweigern. ## Prüfbericht gilt im Werkvertragsrecht als Sachvortrag „Galt vorher das Haftpflichtrecht, gilt im Regressprozess nun das Werkvertragsrecht. Das Versicherungsunternehmen wird durch die Abtretung der Ansprüche zum Kunden der Werkstatt“, so Jörg Rüberg. Das Problem: „Der Prüfbericht, der im Haftpflichtrecht keinen Wert hatte, wird nun erneut hervorgeholt und gilt im Regressprozess als Sachvortrag.“ Die durch den Prüfbericht individuell angegriffenen Reparaturpositionen gilt es dann vor Gericht in Art und Umfang als erforderlich nachzuweisen. ## Sauber kalkulieren, ohne Gefälligkeitspositionen Häufig werde vom Gericht sogar ein eigener Sachverständiger damit beauftragt, das ursprüngliche Gutachten zu prüfen, wie Jörg Rüberg – der selbst viele Regressprozesse vor Gericht führt – ausführt. Deshalb sei es, so betonte der Rechtsexperte noch einmal, „wichtig, dass im Gutachten keine Gefälligkeitspositionen enthalten sind.“ Denn: „Im schlechtesten Fall gehen die Einwände es gerichtlichen Sachverständigen sogar über die Einwände des Prüfberichts hinaus“, fügt er hinzu. ## Über 3.600 Euro Gerichtskosten für 215 Euro-Regressforderung Welche Folgen es haben kann, wenn Werkstätten oder Sachverständige nicht technisch sauber arbeiten, verdeutlichte er an einem Beispiel – ein Regressprozess vorm Amtsgericht Bochum, den er selbst begleitet hat. In diesem hatte der Gerichtsgutachter unter anderem die technisch nicht nachvollziehbare Berechnung und die Reinigungskosten bemängelt. Das AG Bochum sprach dem Versicherer einen Schadenersatzanspruch gegen die Werkstatt i. H. v. 215,21 Euro brutto zu.
Zusätzlich dazu musste die Werkstatt die Kosten für den gerichtlichen Sachverständigen sowie die Gerichtskosten tragen. Die Gesamtkosten lagen bei über 3.600 Euro. Zum Vergleich: Die Reparaturkosten für diesen Fall betrugen rund 4.400 Euro. ## Sachverständigengutachten ist und bleibt wichtigstes Mittel Tatsächlich hätten Werkstätten, die ausschließlich auf Basis eines Sachverständigengutachtens reparieren und darauf ausdrücklich im Reparaturauftrag Bezug nehmen, aber auch bei eventuellen Regressforderungen nichts zu befürchten. Das bewiesen auch die Ergebnisse der im Rahmen des Webinars durchgeführten Umfrage: Demnach hatten 50 Prozent der über 500 Teilnehmer 2021 mit Regressforderungen zu tun. Mehr als drei Viertel dieser Betriebe haben sich erfolgreich – größtenteils mit anwaltlicher Unterstützung – gegen die Regressforderung gewehrt. Der Rechtsexperte appellierte deshalb abschließend an die Teilnehmer: „Bleiben Sie konsequent.“
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