2022-02-16T10:45:24+0000

Mietwagen: 20-Kilometer-Grenze durch Corona außer Kraft gesetzt

Immer wieder versuchen Versicherer die Mietwagenkosten in Reparaturrechnungen zu kürzen – ob nun aufgrund der Art der Kostenermittlung, der Vermietungsdauer oder der sogenannten 20 Kilometer-Grenze. ## Ausnahmen bisher nur bei Einzelfällen Diese hat sich in den letzten Jahren in der Rechtsprechung etabliert. Demnach muss der Geschädigte den Mietwagen in einem bestimmten Umfang nutzen – die Grenze liegt bei circa 20 Kilometern pro Miettag. Denn unterhalb dieser Grenze wäre die Anmietung eines Taxis günstiger. Bisher wurde diese Grenze nur Einzelfallbezogen außer Acht gelassen, z.B. wenn eine schwangere Frau kurz vor der Entbindung steht oder ein Notarzt in Bereitschaftsfunktion auf ein Ersatzfahrzeug angewiesen ist. Die Corona-Pandemie könnte nun jedoch dafür sorgen, dass derartige Einzelfälle keine Ausnahmen mehr bleiben. ## Taxi wegen Ansteckungsgefahr nicht zumutbar Denn, wie Rechtsanwalt Henning Hamann, Geschäftsführer der ETL Kanzlei Voigt, im Gespräch mit schaden.news erklärte: „Es gibt inzwischen verschiedene Gerichtsurteile, die die 20 Kilometer-Grenze aufgrund der vorherrschenden Corona-Situation außer Kraft setzen.“ Sowohl das AG Duisburg-Hamborn (Urteil vom 15.06.2021, 9 C 108/21), als auch das AG Braunschweig (Urteil vom 17.06.2021, 11 C 2148/21) und das AG Kassel (Urteil vom 28.04.2021, 421 C 3709/21) haben entschieden, dass es aufgrund der erhöhten Ansteckungsgefahr für Geschädigte nicht zumutbar sei, ein Taxi oder gar öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Im Wortlaut begründet das AG Duisburg-Hamborn seine Entscheidung wie folgt: „Auch bei einer geringen täglich zurückgelegten Strecke kann ein Fahrzeug notwendig und erforderlich sein, bspw. Für schwere Einkäufe oder bei körperlichen Beschwerden. Pauschale Aussagen lassen sich diesbezüglich –vor allem zum Zeitpunkt der Corona-Pandemie – nicht vornehmen.“ Das AG Braunschweig ergänzt: „Der Anmietzeitraum fällt in den Beginn der Corona-Pandemie. Zu diesem Zeitpunkt war die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht zumutbar.“ An dieser Situation hat sich bis heute nichts geändert. Dieser Fakt sei vor allem für Werkstätten relevant, wie der Branchenexperte betonte, um sich gegen eventuelle Kürzungen der Mietwagenkosten durch Versicherer zur Wehr zu setzen.
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