2021-12-01T12:57:59+0000

DAT erweitert Mietwagenspiegel um Elektroautos

Der Mietwagenspiegel der Deutschen Automobil Treuhand (DAT) berücksichtigt seit November auch reine Elektro-Fahrzeuge und gibt Auskunft zu Mietwagenklasse, Nutzungsausfallentschädigung und regionalen Mietwagenpreisen für die Stromer. Das teilte die Brancheninstitution in dieser Woche mit. ## Ermittlung der Mietwagenklasse anhand der Akkuleistung Der Mietwagenspiegel der DAT bildet neben denen von Schwacke und Fraunhofer die Basis für Werkstätten und Sachverständige, um im Reparaturfall Kosten für Ersatzwagen zu berechnen. Die DAT unterteilt in ihrer Liste Pkw, SUV und leichte Transporter anhand des Listenneupreises und der Motorleistung in 11 Klassen. Bei der Eingruppierung von Elektroautos mussten die Experten jedoch andere Kriterien zur Einordnung finden, da die „Motorleistungen das Niveau von Verbrennern zum Teil deutlich übersteigen“, wie es in der Unternehmensmitteilung heißt. Als Kriterium für E-Autos wird deshalb künftig die Akkuleistung genutzt: „Die Kombination der Akkuleistung mit dem Listenneupreis ergibt wieder eine praktikable Einstufung eines Fahrzeugmodells in eine der 11 Mietwagenklassen“, erklärt Martin Weiss, Leiter der DAT-Fahrzeugbewertung, in dessen Abteilung der Mietwagenspiegel der DAT entwickelt wird. „Zum Beispiel wird ein Volkswagen ID.4 mit einer Akkukapazität von 52 kw/h und einem Neupreis von 37.415 Euro in der Mietwagenklasse 7 eingestuft.“ ## Stetige Aktualisierung Wie bei den Verbrennern werden auch neue Elektroautomodelle künftig fortlaufend in die DAT-Datenbank eingespeist, um den Anwendern des Mietpreisspiegels stets aktuelle Daten zu Verfügung zu stellen. „Wie üblich umfassen die Daten den individuell für jedes Fahrzeug berechneten Nutzungsausfall“, heißt es aus Ostfildern. Mithilfe des Mietpreisspiegels können Nutzer über die Ortsangabe und einen frei wählbaren Suchradius die Mietwagenkosten – nun auch für Elektroautos – für ein gewünschtes Gebiet ermitteln.
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