2021-10-13T09:53:02+0000

Sonder-Webinar zum neuen Kaufrecht

Am 25. Juni 2021 hat der Gesetzgeber das Gesetz zur „Regelung des Verkaufs von Sachen mit digitalen Elementen und anderer Aspekte des Kaufvertrags“ erlassen. Dieses ist auf Kaufverträge anwendbar, die ab dem 1. Januar 2022 geschlossene werden. Ziel des neuen Kaufrechts ist, dieses innerhalb der EU zu harmonisieren und insbesondere im Bereich der Produkte mit digitalen Funktionen für ein hohes Verbraucherschutzniveau zu sorgen. Die neue Gesetzesregelung geht – auch in der Kfz-Branche – mit vielen Neuregelungen einher, die unter anderem eine Änderung der bislang verwendeten AGB erforderlich macht. Anpassungen gibt es unter anderem beim Sachmangelbegriff, der Verjährung und der Beweislastumkehr. ## Massive Änderungen mit Auswirkungen auf Schadenrecht Die ETL Kanzlei Voigt veranstaltet aus diesem Grund am 20. Oktober ab 14 Uhr ein Sonder-Webinar zu diesem Thema. In einem rund 45-minütigen Vortrag wird Rechtsanwalt und Geschäftsführer Henning Hamann erklären, welche Auswirkungen die Neuregelungen für Autohäuser und Werkstätten konkret haben. „Der Fahrzeughandel muss sich auf massive Änderungen einstellen, die auch Auswirkungen auf das Schadenrecht haben werden“, heißt es in der Ankündigung zum Webinar. Zudem erklärt der Rechtsanwalt, welche Maßnahmen Händler jetzt noch zwingend bis Jahresende umsetzen sollten. Interessierte Betriebe, Händler und Autohäuser können sich ab sofort für das kostenfreie Web-Seminar anmelden ([hier geht’s zur Anmeldung](https://attendee.gotowebinar.com/register/1188045821584236302?source=schaden-news)).
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