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2021-06-16T08:59:54+0000

Kurzarbeitergeld, Personalkostenprämie: Corona-Hilfsmaßnahmen für Unternehmen verlängert

Die Inzidenzwerte sinken, aber so ganz zur Normalität geht es noch nicht überall zurück. So hat das Bundeskabinett in der vergangenen Woche den vereinfachten Zugang zum Kurzarbeitergeld bis zum 30. September 2021 verlängert. Weiterhin wurde auch die Überbrückungshilfe über den 30. Juni 2021 hinaus erweitert. „Diese nennt sich aktuell Überbrückungshilfe III Plus. Diese gilt für den Förderzeitraum von Juli bis September. Dabei werden die Förderbedingungen der Überbrückungshilfe II beibehalten“, erklärt Marina Markanian von der bpr Unternehmensberatung. ## Restart-Prämie auf Personalkosten Zudem weist sie auf einige weitere zusätzliche Fördermöglichkeiten hin. Dazu gehört unter anderem eine sogenannte „Restart-Prämie“. Die Unternehmensberaterin erklärt, was es damit auf sich hat: „Unternehmen, die im Zuge der Wiedereröffnung Personal aus der Kurzarbeit zurückholen, neu einstellen oder anderweitig die Beschäftigung erhöhen, erhalten wahlweise zur bestehenden Personalkostenpauschale eine Personalkostenhilfe („Restart-Prämie“) als Zuschuss zu den dadurch steigenden Personalkosten.“ Das bedeutet konkret: Betriebe erhalten auf die Differenz der tatsächlichen Personalkosten im Fördermonat Juli 2021 zu den Personalkosten im Mai 2021 einen Zuschuss von 60 Prozent. Im August beträgt der Zuschuss noch 40 Prozent und im September 20 Prozent. „Nach September 2021 wird kein Zuschuss mehr gewährt“, führt Marina Markanian aus. [Eine Beantragung kann auf der Website des Bundesministeriums erfolgen. ](https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html) ## Insolvenzantragspflicht: Es gelten die Vor-Corona-Regelungen Anders gestaltet sich die Situation zur Insolvenzantragspflicht. Bereits seit Mai sind die Sonderregelungen für diese entfallen. Somit gelten nun wieder die Regelungen, die vor der Corona-Krise galten. Betrieben, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind, rät Marina Markanian: „Die Unternehmen sollten regelmäßig ihre Zahlungsfähigkeit bestimmen oder bestimmen lassen.“ Darüber hinaus weist die Unternehmensberaterin darauf hin, dass bei Überschuldung weitere Sanierungsmaßnahmen zu treffen sind. Auch hier unterstützt die bpr Unternehmensberatung.
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