2021-05-05T11:18:47+0000

Unruhe unter Sachverständigen

Als hätte die Branche nicht schon genug Brandthemen über die sich diskutieren lässt, so sorgt nun offenbar die HUK-Coburg für weiteren Zündstoff. Seit einigen Wochen verweigern die Coburger wohl immer öfter die Erstattung von Sachverständigenkosten als auch des ermittelten Wiederbeschaffungswertes bei Totalschäden. Der Hintergrund: In der Regel werden Wiederbeschaffungswerte von Gutachtern anhand von Vergleichswerten aus Internetbörsen ermittelt. Wie aber wird dieser Wert ermittelt, wenn das Fahrzeug schon vor dem Unfall Alt- oder Vorschäden hatte? Die konkrete Wertermittlung bleibt in nahezu ausnahmslos allen Gutachten im Dunkeln – und an genau dieser Stelle setzt die HUK-Coburg jetzt an. Die Kfz-Versicherung beruft sich dabei auf eine Entscheidung des BGH zur Restwertermittlung. Dort wurde entschieden, dass in der Regel drei konkrete Restwertangebote im Gutachten zu benennen sind, anderenfalls sei das Gutachten unbrauchbar und nicht zu erstatten. Diese Regel soll nun auf den Wiederbeschaffungswert übertragen werden. Fehlt es also bei einem ermittelten Wiederbeschaffungswert an konkreten Angaben dazu, in welchem Umfang der Gutachter vom Wiederbeschaffungswert Abzüge für Alt- oder Vorschäden vorgenommen hat, bewertet die HUK-Coburg diese Gutachten für unbrauchbar und verweigert die Erstattung des Schadens und auch der Gutachterkosten. Dieses Vorgehen führt derzeit nach uns vorliegenden Informationen zu hunderten von Streitfällen in der Branche und hat auch Auswirkungen auf die Reparaturfachbetriebe. Denn der Einspruch des Kfz-Versicherers ist auch für diejenigen Fälle relevant, in denen die kalkulierten Reparaturkosten nur knapp unterhalb der Grenze zum Totalschaden liegen. Wird der Wiederbeschaffungswert also aufgrund von Vor- oder Altschäden reduziert, dann wird aus einem Reparaturschaden schnell ein abgeschriebener Totalschaden. Klingt kompliziert, ist es auch. Deshalb recherchieren wir derzeit intensiv zu diesem Thema und berichten in der kommenden Woche ausführlich über die Unruhe unter Sachverständigen sowie mögliche gravierende Folgen für die Unfallreparaturbetriebe.