2021-03-31T11:08:32+0000

Viel weniger Insolvenzen – aber größere Werkstätten betroffen

In der Kfz-Reparatur- und Servicebranche hat die Zahl der Unternehmensinsolvenzen im Jahr 2020 deutlich, nämlich um 34 Prozent, abgenommen. 250 Pleiten im Jahr davor standen 2020 lediglich 165 Fälle von Zahlungsunfähigkeit gegenüber. Bei reinen Autolackierereien gab es gegenüber 2019 (32 Unternehmen) sogar 40,6 Prozent weniger Insolvenzen: Lediglich 19 Kfz-Lackierbetriebe gingen in Konkurs. ## Ausgesetzte Insolvenzantragspflicht verzerrt Jahresergebnis Die durch die Corona-Krise verursachte wirtschaftliche Not vieler Unternehmen spiegelt sich somit nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider. Ein Grund dafür ist, dass die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis zum 31. Dezember 2020 ausgesetzt war. Die bereits seit Oktober 2020 wieder geltende Insolvenzantragspflicht für zahlungsunfähige Unternehmen schlägt sich im Jahresergebnis 2020 unter anderem aufgrund der Bearbeitungszeiten in den Gerichten nur leicht nieder. ## Inzwischen erste Anzeichen für kräftigen Anstieg bei Pleiten Während die Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 für jene Unternehmen, bei denen die Auszahlung der seit dem 1. November 2020 vorgesehenen staatlichen Hilfeleistungen noch aussteht, nach wie vor ausgesetzt ist, rechnen Experten in 2021 mit einem sprunghaften Anstieg der Pleiten. Erste Anzeichen lassen sich daran ablesen, dass – bezogen auf die Gesamtwirtschaft – im Februar 2021 die Zahl der Regelinsolvenzen deutlich um 30 Prozent gegenüber Januar 2021 gestiegen ist. ## Auffällig: Auch eine Reihe größerer Werkstattbetriebe betroffen Doch noch einmal zurück zum Berichtsjahr 2020: Auffällig ist, dass in der Unfallreparaturbranche diesmal auch eine Reihe größerer Betriebe zahlungsunfähig wurde. Denn: Von den 165 Werkstattpleiten waren insgesamt 1.511 Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen betroffen, das heißt durchschnittlich rund 9,2 pro Insolvenzfall. Im Jahr 2019 hatte diese Kennziffer noch bei 2,2 Beschäftigten pro Insolvenzfall gelegen – ein deutlicher Hinweis, dass nicht mehr hauptsächlich Klein- und Kleinstbetriebe in Konkurs gingen. Auch die Höhe der voraussichtlichen Gläubigerforderungen liefert entsprechende Hinweise: Diese beliefen sich auf 108,9 Millionen Euro, das heißt durchschnittlich rund 660.000 Euro pro Insolvenzfall (im Vorjahr noch knapp 185.000 Euro pro Fall). ## In Gesamtwirtschaft historischer Tiefststand bei Unternehmensinsolvenzen Abschließend der Blick auf die Gesamtwirtschaft: Im Jahr 2020 haben die deutschen Amtsgerichte 15.841 Unternehmensinsolvenzen gemeldet. Das waren nach Angaben des Statistischen Bundesamtes (Destatis) 15,5 Prozent weniger als 2019. Die Zahl der beantragten Unternehmensinsolvenzen sank damit auf den niedrigsten Stand seit Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999. Quelle: Destatis, März 2021