2020-10-07T09:59:09+0000

Preisspirale bei Ersatzteilen dreht sich weiter

Motorhauben, Rückleuchten, Außenspiegel: Die Kosten für diese Ersatzteile steigen seit Jahren kontinuierlich. Allein in den letzten 12 Monaten waren es durchschnittlich fünf Prozent, wie die aktuelle Auswertung des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zeigt. ## Designschutz der Autohersteller bremst Wettbewerb aus Seit 2013 analysiert der GDV bereits die Preisentwicklung auf dem deutschen Kfz-Ersatzteilmarkt. Dass diese bislang nur eine Richtung kannte, liegt an der Quasi-Monopolstellung, die der sogenannte Designschutz allen Autoherstellern für sämtliche sichtbaren Karosserie-Ersatzteile eines Fahrzeugs zugesteht. Autofahrer und Werkstätten durften demzufolge einen Tausch solcher Teile nur mit Markenprodukten durchführen. Das hat unmittelbare Folgen für die Reparaturkosten nach Unfällen. Kostete ein Pkw-Sachschaden vor sieben Jahren noch durchschnittlich 2.400 Euro, sind es mittlerweile mehr als 3.000 Euro. ## Teuerung deutlich über Inflationsrate Innerhalb der letzten sieben Jahre erhöhten die Autohersteller ihre Ersatzteilpreise kräftig. Im Schnitt waren es 35 Prozent. Noch teurer wurden Kofferraumklappen (knapp 50%) und Rückleuchten (56%). Damit liegt die Preissteigerung signifikant über jener der Verbraucherpreise, die im selben Zeitraum um 8,8 Prozent gestiegen sind. Die Ergebnisse des GDV widersprechen somit deutlich den Ausführungen der Automobilindustrie. Hatte deren Verband (VDA) in einem im September 2018 zum Designschutz für Kfz-Teile veröffentlichten Positionspapier argumentiert, dass „bei Kfz-Teilen auch keine stärkere Preissteigerung als bei anderen Verbraucherprodukten festzustellen“ sei, folgert der GDV in seiner aktuellen Publikation, dass Kosten für Pkw-Ersatzteile „rasant und deutlich schneller als die Inflationsrate“ gestiegen seien. ## Reparaturklausel beschlossen – doch es gibt einen Haken Um eine Liberalisierung des Ersatzteilmarktes in die Wege zu leiten, [hatte die Bundesregierung bereits im Mai 2019 beschlossen, das Designrecht um die sogenannte Reparaturklausel zu ergänzen.](https://schaden.news/de/article/link/41095/neuregelung-von-designgesetz-mit-reparaturklausel-fuer-ersatzteile) Diese Gesetzesänderung trat nun am 10. September 2020 in Kraft. Wie in Italien, Polen, Belgien oder den Niederlanden dürfen nun auch in Deutschland sichtbare Karosserieteile verkauft werden, die von fremden Herstellern nachgebaut wurden. Kunden, die in Zukunft ein Fahrzeug kaufen, könnten im Reparaturfall von deutlich günstigeren Preisen für den Tausch von Scheinwerfer, Stoßfänger, Kotflügel und Co. profitieren. Bis davon auf dem Markt jedoch etwas ankommt, wird es wohl noch eine ganze Weile dauern, denn das Gesetz gilt nur für Autoteile, deren Design nach dem obigen Termin angemeldet wurde. Für alle sichtbaren Teile der rund 45 Millionen Pkw, die derzeit auf Deutschlands Straßen unterwegs sind, sollen die bestehenden Designrechte weitere 25 Jahre fortgelten. „Einen wirklich freien und fairen Wettbewerb bei sichtbaren Ersatzteilen wird es erst im Jahr 2045 geben“, folgert GDV-Geschäftsführer Jörg Asmussen daher aus den langen Übergangsfristen.
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