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2020-08-19T08:00:25+0000

Lackartbestimmung: Neues IFL-Merkblatt zum kostenlosen Download

Bereits Anfang Mai hatten das Institut für Fahrzeuglackierung (IFL) und die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e.V. (IFL e.V.) [eine gemeinsame Erklärung veröffentlicht](https://schaden.news/de/article/link/41657/gemeinsame-erklaerung-zur-identifikation-der-lackart), in der sie darauf hinwiesen, dass Betriebe Rechnungskürzungen bei der Bestimmung der Lackart mit Verweis auf die Vehicel Identification Number (VIN) nicht hinnehmen müssen. Nun haben das Institut und der Verein ein Merkblatt herausgebracht, dass die Vorgehensweise zur Bestimmung der Lackart eingehend beschreibt. ## Prüfung der Lackart nach VIN-Abfrage in jedem Fall notwendig In dem Merkblatt gehen die Verfasser auf die Bedeutung, die die Lackart bei der Reparaturlackierung spielt, ein. So heißt es: "Bei der Kalkulation einer Reparaturlackierung bestimmt die „Lackart“ den auszuführenden Reparaturprozess auf der Grundlage des Reparaturlackherstellersystems, das im Karosserie- und Lackierfachbetrieb zum Einsatz kommt. Deshalb müsse der Fachmann nach erfolgter VIN-Abfrage immer auch eine genaue Prüfung der Lackart vornehmen, bevor er mit dem Reparaturprozess beginnt. Dabei könne es zu erheblichen Mehraufwand kommen, die auch in der Kalkulation berücksichtigt werden müsse. Denn insbesondere bei Mehrschicht- und Sonderlackierungen "werden durch die VIN-Abfrage in den Kalkulationsprogrammen nicht immer korrekt ausgewiesen", heißt es im Dokument weiter. Zudem entspreche die Lackart nicht mehr dem ursprünglichen Auslieferungszustand ab Werk, wenn die Karosserie nach Vergabe der VIN umlackiert wurde. Darüber hinaus sei noch das Szenario denkbar, dass die Farbtonklassifizierung ab Werk falsch sei: "Wird bspw. anhand des Farbcodes ab Werk die Farbtonklassifizierung „Metallic“ definiert, kann es durchaus vorkommen, dass die Mischformel beim Ausmischen des Lackes in dem angewandten Reparaturlackherstellersystem hochpreisige „Pearl Effekt“-Pigmentbestandteile beinhaltet." ## "Kürzungen sind nicht gerechtfertigt" Abschließend betonen IFL und die IFL e.V. noch einmal, dass die VIN-Abfrage bezogen auf die „Lackart“ in den Kalkulationssystemen als ein unverbindlicher Service anzusehen sei. Diese Voreinstellung müsse vom Lackierfachmann vor Ort überprüft, angepasst, lackherstellerspezifisch umgesetzt und nach Aufwand berechnet werden. "Somit sind Kürzungen bezüglich der „Lackart“ in Verbindung mit der VIN-Abfrage nicht gerechtfertigt und müssen nicht akzeptiert werden", heißt es im Merkblatt abschließend. [Das vollständige Merkblatt zur Lackart-Bestimmung können Sie sich hier kostenlos herunterladen. ](https://schaden.news/download/link/jbGW )
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