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2020-07-22T09:54:23+0000

Rückmelde-Stopp für Soforthilfen in NRW: Was bedeutet das für Betriebe?

Seit dem Ende des Förderzeitraums Anfang Juli waren Unternehmer in Nordrhein-Westfalen dazu aufgefordert, ihren genauen Liquiditätsbedarf während der Corona-Krise anzugeben und so die erhaltenen Soforthilfen abzurechnen. In Nordrhein-Westfalen sind bereits 100.000 der 426.000 Soforthilfeempfänger um Rückmeldung gebeten worden. Nun hat das Land das Verfahren gestoppt. ## Beschwerden zu Abrechnungsverfahren als Auslöser „Es hat in den vergangenen Wochen zahlreiche Beschwerden von Unternehmen, darunter auch von K&L-Betrieben, gegeben, die mit den Abrechnungsmodalitäten nicht einverstanden waren“, erläutert Herbert Prigge von der bpr Mittelstandsberatung die Hintergründe. So spricht auch die Landesregierung NRW [in einer Mitteilung Mitte vergangener Woche](https://www.wirtschaft.nrw/pressemitteilung/land-setzt-sich-fuer-verbesserte-abrechnungsmoeglichkeiten-bei-der-nrw-soforthilfe?fbclid=IwAR3KPOxiKqgylm686-MsrZIyV6FUcfJEtF1A8HJXrm5kUXO5i3cvFkWpnE8) davon, dass sich einige der Abrechnungsvorgaben als problematisch erwiesen hätten. So wurden bestimmte Kostengruppen nicht auf den Bedarf angerechnet und lediglich auf den Umsatz geschaut. „Als besonders belastend wirken sich für eine Reihe von Betrieben die Personalkosten aus, die nicht vom Kurzarbeitergeld abgedeckt werden, wie auch die Abrechnung von gestundeten Zahlungen“, heißt es dazu in der Mitteilung der Landesregierung. Der Bund habe aufgrund dessen nun allen Ländern die Möglichkeit eröffnet, zum Abrechnungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben. Nordrhein-Westfalen hält nun das Rückmeldeverfahren an, bis die offenen Punkte mit dem Bund geklärt sind. In den anderen Bundesländern läuft das Verfahren momentan weiter. ## Mit Rückzahlung warten Herbert Prigge rät K&L-Betrieben in Nordrhein-Westfalen, die sich noch nicht zurückgemeldet haben, damit noch abzuwarten und auch vorerst noch keine Rückzahlungen vorzunehmen. „Für die Betriebe, die überschüssige Hilfsgelder bereits zurücküberwiesen haben, wird es eine Nachberechnung geben“, betont der Experte. Er fügt jedoch hinzu, dass nicht benötigte Fördermittel auch mit einer neuen Regelung und Fortführung des Rückmeldeverfahrens in jedem Fall zurückgezahlt werden müssen. Er rät den Werkstätten, die Rückmeldeformulare immer gemeinsam mit einem Experten auszufüllen. „Der Steuerberater ist dafür ein geeigneter Ansprechpartner“, erklärt Herbert Prigge. Aber auch das Team der bpr Mittelstandsberatung unterstütze K&L-Betriebe in dieser Hinsicht.
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