2020-05-12T11:47:37+0000

Beantragung von Kurzarbeit und Krankengeld – Diese Fehler sind am häufigsten

Was ist bei der Beantragung von Kurzarbeit und Krankengeld zu beachten? In welchen Fällen ist die Bundesagentur für Arbeit (BA) bzw. die jeweilige Krankenkasse zuständig? Unter Bezugnahme auf ein aktuelles Rundschreiben des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) sowie Informationen der BA und des Spitzenverbands Bund der Krankenkassen (GKV) [weist der ZKF in einer aktuellen Mitteilung auf Fehler hin, die besonders häufig bei der Antragsstellung auftreten](https://www.zkf.de/aktuelles/news-detailseite/?tx_news_pi1%5Bnews%5D=2475&tx_news_pi1%5Bcontroller%5D=News&tx_news_pi1%5Baction%5D=detail&cHash=a62552b0033524daa6780d9445158c1f). ## Falsche oder fehlende Angaben verzögern Antragsbewilligung Bemängelt würden u.a. fehlende Unterschriften, eine unzureichende Darstellung der Arbeitszeitausfälle sowie eine unzureichende Identifizierbarkeit der Arbeitnehmer. Ebenso würden fehlende Angaben zur Gesamtzahl beschäftigter Mitarbeiter und/oder Kurzarbeiter, unterbliebene Anzeigen von Adressänderungen an die Betriebsnummernstelle sowie fehlende oder falsch hinterlegte Betriebsnummern zu unnötigen Verlängerungen des Antragsprozesses führen. ## Wann zahlt die Krankenkasse und wann die BA? Ebenso bereite die Abgrenzung von Ansprüchen von Krankengeld und Kurzarbeitergeld immer wieder Probleme. Laut Informationen des GKV würden derzeit viele Anträge bei Krankenkassen gestellt, die bei den Arbeitsagenturen gestellt werden müssten. Eine Übersicht mit den häufigsten Fehlern und einem Beispiel der Abgrenzung von Beantragung und Abrechnung von Krankengeld und Kurzarbeitergeld erhalten Sie im Rundschreiben des ZDH, das über die Seite des ZKF zugänglich ist. Dort findet sich zudem ein Link zu der von der BA zusammengestellten Übersichtsseite mit vielen Antworten und Tipps rund um die Beantragung der Kurzarbeit in der Corona-Krise.