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2020-05-06T14:21:31+0000

Identifikation der Lackart: VIN-Abfrage allein ist unzureichend

K&L-Betriebe müssen Rechnungskürzungen bezüglich der Lackart mit dem Verweis auf die VIN nicht akzeptieren. Darauf weisen das Institut für Fahrzeuglackierung (IFL) und die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e.V. (IFL e.V.) [in einer aktuellen gemeinsamen Technischen Mitteilung](https://schaden.news/download/link/3yo8 ) hin. Die Vehicle Identification Number (VIN) gebe keine 100 Prozent exakte Auskunft über die Lackart einer Fahrzeugkarosserie durch den Fahrzeughersteller ab Werk, weist das IFL auf eine wichtige Besonderheit hin. Bei der VIN-Abfrage bezogen auf den Lack handele es sich lediglich um einen unverbindlichen Service. Diese Voreinstellung müsse vom Lackierfachmann vor Ort überprüft, angepasst, lackhersteller-spezifisch umgesetzt und nach Aufwand berechnet werden."Handelt es sich zum Beispiel werkseitig um einen Mehrschicht-Lackaufbau, ein eingefärbtes Klarlacksystem oder eine Matt-Lackierung, wird dieses nicht automatisch über die durchgeführte VIN-Abfrage in den Kalkulationssystemen ersichtlich", heißt es in einer Pressemitteilung, die das Institut für Fahrzeuglackierung des Bundesverbandes für Farbe, Gestaltung, Bautenschutz, Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer sowie die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung e.V. Ende vergangener Woche (30. April) veröffentlicht haben. ## Genaue Prüfung der Lackart variiert nach Lackhersteller "Die Lackart selbst lässt sich daher meist erst über die Mischrezeptur der einzelnen Lackhersteller klassifizieren, so werden viele Farbtöne als Metallics vom Hersteller benannt und über VIN eingestuft, obwohl diese Pearleffekt-Anteile beinhalten und somit hochpreisiger einzuordnen sind. Veränderungen, die an der inneren und äußeren Fahrzeugkarosserie nach der Vergabe der VIN Nummer vom Werk oder durch Dritte (z.B. Umlackierungen) vorgenommen werden, sind nicht erfasst", erklären das Institut und die Interessengemeinschaft in der Mitteilung weiter. Infolgedessen empfehlen das IFL und die IFL e.V. grundsätzlich eine genaue Prüfung der Lackart und des Farbtons nach erfolgter VIN Abfrage durch den Fahrzeuglackierer vor Beginn einer Lackreparatur. Die hierfür verbindlichen Hinweise werden in den anwendungstechnischen Schriften im jeweiligen Reparaturlacksystem und im Lackformelsystem für den gewählten Farbton durch den Reparaturlackhersteller definiert. "Je nach Lackhersteller können hier unterschiedliche Arbeitsgänge anfallen, die aber auf jeden Fall vom Lackierfachbetrieb nach dem tatsächlichen Aufwand fakturiert werden müssen", erklären das IFL und die IFL e.V. in ihrer Mitteilung. ## BFL-Geschäftsführer erfreut über Schulterschluss "Wir haben in den vergangenen Wochen vermehrt Beschewerden und Rückmeldungen von Betrieben erhalten, dass Rechnungsprüfungsorganisation vermehrt entsprechende Kürzungen für die Bestimmung der Lackart vorgenommen haben. Das war für uns vom Bundesverband und vom Institut für Fahzeuglackierung Anlass genug, das Thema näher zu beleuchten", erklärte BFL-Geschäftsführer auf Nachfrage von schaden.news die Hintergründe. "Wir freuen uns auch, dass die Interessengemeinschaft für Fahrzeugtechnik und Lackierung vom ZKF ebenfalls unserer Meinung war und sich der Erklärung angeschlossen hat", äußert sich der BFL-Geschäftsführer positiv zum Schulterschluss der beiden Organisationen. Die Recherchen zum Thema seien sehr aufwändig gewesen, führt der Geschäftsführer der Bundesfachgruppe Fahrzeuglackierer aus. IFL und IFL e.V. stellen den Lackierbetrieben Dr. Albert Bill zufolge in den kommenden Wochen daher noch ausführlichere Informationen zum Thema zur Verfügung. Die IFL e.V. listet die aktuelle Erklärung auch in ihren Technischen Mitteilungen auf. [Hier gibt es die aktuelle Erklärung zum Download. ](https://schaden.news/download/link/3yo8 )
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