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2020-01-22T11:56:12+0000

Raus aus der drohenden Insolvenz – mit diesen vier Tipps

Offenbar rutschen zunehmend mehr Betriebe in die Pleite – die Zahl der Insolvenzen ist zum Jahresende stark angestiegen ([schaden.news berichtete](https://schaden.news/de/article/link/41425/insolvenzen-oktober-2019)). Doch kann der Unternehmer eine Insolvenz auch noch kurzfristig abwenden? Was muss der Betriebsinhaber beachten, um die wirtschaftliche Schieflage noch kurzfristig aufzuhalten? Unternehmensberater Herbert Prigge von der bpr Mittelstandsberatung gibt Tipps: ## 1. "Absolute Offenheit" "Wenn eine Insolvenzsituation erkennbar ist, sollte der Unternehmer möglichst offen damit umgehen – und zwar zu allen Seiten hin. Gerade Banken und Finanzierer schätzen es, wenn Betriebsinhaber in dieser Situation die Bereitschaft signalisieren, das Problem zu lösen", beschreibt Herbert Prigge. Der Unternehmensberater fügt hinzu: "Es ist auch wichtig, gegenüber seinen eigenen Mitarbeitern so offen wie möglich mit der wirtschaftlichen Situation umzugehen – insbesondere, wenn die Löhne nicht mehr pünktlich gezahlt werden können." ## 2. Ursachen erkennen Grundvoraussetzung, um der drohenden Insolvenz zu entgehen, ist laut Herbert Prigge in erster Linie, die Ursache für die Schieflage zu erkennen – und zu beseitigen. "Eine Insolvenz kann viele Auslöser haben, die sich über Monate oder Jahre eingeschlichen haben können. Ist ein Kundenkreis weggebrochen? Gab es einen größeren Schwund an Mitarbeitern? Nur, wenn die Gründe für die wirtschaftliche Schieflage klar sind, kann der Unternehmer auch reagieren." Allein deshalb sei es für den Betriebsinhaber immer von Vorteil, seine betrieblichen Kennzahlen immer im Blick zu haben. "Denn dann wird schneller deutlich, wenn es wirtschaftlich Ausreißer gibt", betont der Experte. ## 3. Maßnahmen ergreifen "Um die Insolvenz wirksam abzuwenden, bleiben aus unternehmerischer Sicht mehrere Möglichkeiten", weiß Herbert Prigge. Entweder der Schuldenschnitt – hier verzichten alle Gläubiger auf einen Teil ihrer Forderungen, um das Unternehmen zu retten. In der Regel sei der Schaden so für alle Beteiligten, insbesondere auch für die Gläubiger, kleiner als in einer Insolvenz. Hier müssen laut Herbert Prigge aber alle Gläubiger zustimmen. Die zweite Lösung nennt der Fachmann "übertragende Sanierung". In diesem Fall wird der Geschäftsbetrieb auf einen neuen Rechtsträger übertragen. Das kann z.B. im Rahmen einer vorgezogenen Nachfolgeregelung geschehen. In jedem Fall ist in einer Situation, in der eine Pleite droht, Unterstützung von Fachleuten nötig und sinnvoll. "Zu groß ist die Gefahr bei rechtlichen Verstößen in persönlichen Regress genommen zu werden", betont Herbert Prigge. Die bpr Mittelstandsberatung beschäftige daher beispielsweise zwei zertifizierte Sanierungsberater, die dem Betriebsinhaber während der Sanierungsmaßnahme zur Seite stehen. ## 4. Unterstützung annehmen "Staatliche Hilfe für Insolvenzfälle gibt es inzwischen nicht mehr", weiß der Unternehmensberater. Aber er weist darauf hin, dass die Beratungskosten für Betriebe, die in die wirtschaftliche Schieflage geraten sind, vom Land zum Teil erstattet werden können. "Diese Beratungsförderung für Unternehmen in Schwierigkeiten ist jedoch regional sehr unterschiedlich." Die bpr Mittelstandsberatung unterstützt Betriebe aber auch in dieser Hinsicht und berät Betroffene darüber, welche Förderungsmöglichkeiten sie in Anspruch nehmen können.
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