2020-01-15T14:16:11+0000

Mehr Lehrgeld für Azubis

Das Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist so etwas wie das „Grundgesetz“ der deutschen beruflichen Bildung. Es schafft die Rahmenbedingungen für die dualen Ausbildungsberufe, die berufliche Fortbildung und regelt die Rechte und Pflichten von Auszubildenden und Betrieben. Mit dem Ziel, die duale berufliche Bildung in Deutschland zu modernisieren und attraktiver zu gestalten, trat zum 1. Januar 2020 eine Neufassung des zuletzt 2005 überarbeiteten BBiG in Kraft. ## Mehr Geld für Auszubildende Eine zentrale und nach wie vor leidenschaftlich diskutierte Neuerung ist die Einführung einer verbindlichen Mindestvergütung. Künftig darf nun in keinem neu geschlossenen Ausbildungsverhältnis ein Betrag gezahlt werden, der unterhalb der festgelegten Mindestgrenze von 515 Euro (brutto) liegt. Mit jedem Ausbildungsjahr steigt der Grundbetrag von 515 Euro um einen genau festgelegten Satz: um 18 Prozent im zweiten Jahr, um 35 Prozent im dritten und um 40 Prozent im vierten Jahr. Bis 2023 soll zudem der Einstiegsbetrag stufenweise auf 620 Euro angehoben werden. Danach ist dann jährlich eine automatische Anpassung an die bundesweite Durchschnittsvergütung vorgesehen. Ausgenommen hiervon sind nach Landesrecht geregelte Berufe wie z.B. Erzieher sowie die Heilberufe: Ergo-, Physio- oder Logotherapeuten müssen die Kosten ihrer Ausbildung selbst tragen. Zudem haben Tarifverträge Vorrang vor der Mindestausbildungsvergütung. Falls der Arbeitgeber tarifgebunden ist, gilt die im Tarifvertrag festgesetzte Höhe der Ausbildungsvergütung. ## Teilweise deutlich höhere Belastung für Betriebe Noch bis Ende 2019 konnten Betriebe ohne Tarifbindung die im einschlägigen Tarifvertrag geregelte Ausbildungsvergütung um bis zu 20 Prozent unterschreiten. Laut Bundesagentur für Arbeit waren es im letzten Jahr rund 115.000 bzw. sieben Prozent aller Auszubildenden, die mit weniger als 500 Euro im Monat auskommen mussten. Besonders krasse Beispiele in der ansonsten eher durchschnittlich bis gut bezahlten Kfz-Branche waren die Einstiegsvergütungen von Karosserie- und Fahrzeugbauern in Sachsen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern, wo 2018 noch 310 Euro gezahlt wurden. Schleswig-Holstein (350 Euro) und Bremen (335 Euro) zeigen, dass niedrige Löhne teils auch in den alten Bundesländern üblich waren. In dieser Berufsgruppe sorgt die neue Mindestvergütung somit teilweise für einen Anstieg der Lehrlingsgehälter von bis zu 66 Prozent! Weniger dramatisch wirkt sich die neue Regelung hingegen bei den Fahrzeuglackierern im Kfz-Handwerk aus, da hier eine weitgehend einheitliche Vergütung angewendet wird, die auch den Osten Deutschlands einschließt. So erhielten 2019 z.B. die Lackiererlehrlinge in Magdeburg 660 Euro im ersten Lehrjahr. Abzüglich der 20-Prozent-Regel für außertarifliche Betriebe wäre das immer noch ein Lohn, der 13 Euro über dem nun geltenden Mindestsatz liegt. Bereits vor 2020 geschlossene Ausbildungsverträge werden übrigens von der neuen Mindestvergütung nicht berührt, da sie nicht rückwirkend gilt. Grundsätzlich lässt sich jedoch festhalten, dass ausbildungswillige Betriebe nun teils deutlich mehr für jeden neuen Lehrling investieren müssen. ## Folgen der Mindestausbildungsvergütung noch offen Unklar ist, wie sich die neue Vergütungsregelung auf die wirtschaftliche Situation der Betriebe und deren Ausbildungspraxis auswirken wird. Hans Peter Wollseifer, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), sieht zumindest diesen Aspekt des neuen BBiG kritisch. Bei der Anhörung im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung des Deutschen Bundestages zur Novelle des BBiG (16.10.2019) äußerte er Bedenken, dass die Mindestausbildungsvergütung vor allem
Klein- und Kleinstbetriebe im Osten Deutschlands belasten könnte. Auch negative Auswirkungen auf die außerordentlich hohe Ausbildungsleistung des Handwerks in den kommenden Jahren hält er für möglich. Gestützt werden diese Annahmen zudem von Zahlen, die das Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) im Vorfeld der Einführung des Azubi-Mindestlohns errechnet hatte. Bei einer angenommenen Vergütungsgröße von 500 Euro wären etwa elf Prozent aller Ausbildungsbetriebe betroffen. Bei einem Betrag von 650 Euro, wären es sogar 35 Prozent. Schon heute gestaltet sich in ganz Deutschland die Nachwuchssicherung für abseits der Metropolregionen gelegene Mittelstandsunternehmen immer schwieriger. Schwindende Geburtenziffern und die Abwanderung junger Menschen in die als attraktiver empfundenen Städte hinterlassen eine Lücke in den ländlichen Gebieten, die mehr und mehr zur Wachstumsbremse wird. Fehlende Fachkräfte bedeuten am Ende auch weniger Reparaturkapazität und potentielle Betriebsnachfolger. Diese und weitere Faktoren erhöhen den Druck besonders auf kleine Reparaturbetriebe. [Jüngste Zahlen zeigen, dass es dort in den ersten zehn Monaten des vergangenen Jahres einen Anstieg der Unternehmensinsolvenzen um 17 Prozent gegenüber 2018 gab.](https://schaden.news/de/article/link/41425/insolvenzen-oktober-2019) ## Aufwärtstrend im Ausbildungsmarkt vorerst gestoppt Bei der Vorstellung des Berufsbildungsberichts im April 2019 hatte Bundesbildungsministerin Anja Karliczek die Lage auf dem Ausbildungsmarkt noch als gut eingestuft. Gestiegene Zahlen bei den abgeschlossenen Ausbildungsverträgen und -stellen sowie ein Plus an Bewerbern pro Stelle sollten den positiven Trend bestätigen. Die Mitte Dezember vom Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB) vorgelegten Zahlen für das Jahr 2019 legen jedoch nahe, dass sich die Lage wieder eintrübt. So lag die Ausbildungsnachfrage um 11.200 unter dem Vorjahreswert und fiel mit 598.800 auf einen neuen Tiefstwert. Niedriger als 2018 war auch die Zahl der neu abgeschlossenen Ausbildungsverträge, die mit 525.100 ein Minus von 6.300 verzeichneten. Auch hier sind die Auswirkungen des demografischen Wandels spürbar. Um gut 50.000 ist die Zahl der Abgängerinnen und Abgänger aus allgemeinbildenden Schulen seit 2016 gesunken. Abgefedert wurde diese negative Entwicklung in den letzten Jahren durch eine steigende Ausbildungsnachfrage junger Geflüchteter. 2019 stagniert diese Entwicklung jedoch und die Zahl der Geflüchteten, die sich als Ausbildungsstellenbewerber registrieren ließen, blieb mit 38.100 auf dem Vorjahresniveau. ## Weiterhin viele Ausbildungsstellen unbesetzt Grund zur Sorge bereitet zudem die hohe Zahl der Fälle, in denen Betriebe und Ausbildungssuchende nicht zueinander fanden. 53.100 oder 9,4 Prozent aller Ausbildungsplätze blieben letztes Jahr unbesetzt und 73.700 Jugendliche (12,3 Prozent) konnten keinen Ausbildungsplatz finden, der ihren Vorstellungen entsprach. Bemerkenswert ist dabei, dass darunter fast zwei Drittel einen mittleren Schulabschluss oder sogar Abitur haben. Unterschiedliche Vorstellungen zwischen Betrieben und Azubis über die Rahmenbedingungen und Anforderungen einer Ausbildung – sogenannte Passungsprobleme – bleiben also weiterhin ein ernstes Problem im Ausbildungssektor. Ob die jetzt zusätzlich eingeführten Abschlussbezeichnungen „Geprüfter Berufsspezialist“, „Bachelor Professional“ und „Master Professional“ tatsächlich die Gleichwertigkeit von beruflicher und akademischer Bildung zum Ausdruck bringen und damit auch das Ansehen und die Attraktivität der einzelnen Handwerksberufe steigern können, bleibt abzuwarten.