2019-04-10T14:12:27+0000

Mindestlohn für Azubis: Was sind die Folgen?

Seit 2015 gilt bundesweit der Mindestlohn, Azubis waren bislang davon ausgenommen. Doch das Handwerk und auch die Kfz-Branche haben seit Jahren Probleme, geeignete Fach- und Nachwuchskräfte zu finden. Die von der Regierungskoalition beschlossene Einführung eines verbindlichen Mindestlohns für Lehrlinge zum 1. Januar 2020 soll hier Abhilfe schaffen. ## Weniger Lehrlinge, weniger Fachkräfte Seit Jahren schrumpft der Lehrlingsbestand im deutschen Handwerk. Wurden laut Erhebungen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) dort vor zehn Jahren noch 462.000 Lehrlinge verzeichnet, sind es derzeit 359.000. In der Kfz-Branche bereiten vor allem die rückläufigen Zahlen der Karosserie- und Fahrzeugbauer Sorgen. Gerade einmal 4.035 Auszubildende waren es 2017, während 2007 noch 5.261 Ausbildungsverträge registriert wurden – ein Rückgang um 23 Prozent (Quelle: ZDH). Angesichts der derzeit guten Konjunktur zeigen sich die Folgen dieser Entwicklung besonders deutlich. Das Handwerk kommt mit den Aufträgen nicht hinterher, denn es fehlen die Fachkräfte. ## Demografischer Wandel und mangelnde Attraktivität des Handwerks als Ursachen Die Gründe für diese Entwicklung sind vielschichtig. Hochrechnungen des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) belegen,
[dass sich die Ausbildungssituation aufgrund der Überalterung unserer Gesellschaft bis 2035 weiter verschärfen dürfte](https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/8507). Auch die Attraktivität des Handwerks an sich hat abgenommen. Während der Anteil der offenen Lehrstellen in den vergangenen zehn Jahren von 3,9 auf zehn Prozent gestiegen ist, gibt es immer mehr Studienanfänger. Rund 2,87 Millionen Studierende sind derzeit an deutschen Hochschulen immatrikuliert. ## Starke Unterschiede in der Ausbildungsvergütung Zumindest in der Kfz-Branche dürften auch die im Vergleich zu anderen Handwerkszweigen geringen Ausbildungsvergütungen eine Rolle spielen. Verdienen angehende Maurer laut einer [aktuellen Studie des BIBB](https://www.bibb.de/de/89769.php) bereits im ersten Lehrjahr 850 Euro (West) bzw. 765 Euro (Ost), steigen Industriemechaniker gleich bei 1.005 Euro (West) bzw. 971 Euro (Ost) ein. Ein Fahrzeuglackierer bringt es dagegen auf 685 Euro (West) bzw. 643 Euro (Ost). Im Trendberuf des Kraftfahrzeugmechatronikers erhalten Lehrlinge im ersten Jahr 716 Euro. Ihre Kollegen in den neuen Bundesländern müssen sich mit 653 Euro begnügen. Das Schlusslicht bei den Lehrlingsgehältern in der Autobranche bilden die Karosserie- und Fahrzeugbauer, wobei regionale Unterschiede hier besonders deutlich zu Tage treten: In Kassel erhält ein Azubi 605 Euro im ersten Lehrjahr, in Frankfurt (Oder) und Magdeburg lediglich 310 Euro. ## Tarif- und Hauptbranchenzugehörigkeit als wichtige Faktoren Bei den genannten Zahlen gilt es zu bedenken, dass es sich um verbindliche Mindestbeträge handelt, die aber nur für tarifgebundene Ausbildungsbetriebe gelten. Nicht-tarifgebundene Betriebe dürfen diese Sätze um bis zu 20 Prozent unterschreiten. Doch auch, wenn nach Tarif gezahlt wird, können sich in ein und derselben Region
gravierende Unterschiede bei der Ausbildungsvergütung ergeben. Diese richtet sich nämlich nicht einfach nach dem gewählten Ausbildungsberuf. Entscheidend ist vielmehr die Hauptbranchenzugehörigkeit des Betriebes. Handelt es sich bei dem Ausbildungsbetrieb um einen sogenannten Mischbetrieb, in dem mehrere Tarifverträge zur Anwendung kommen, so werden Lehrlinge nach einem [Urteil des Bundesarbeitsgerichts](http://juris.bundesarbeitsgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bag&Art=en&nr=16737) mit dem Tarif vergütet, der für die meisten Arbeitnehmer dieses Betriebs gilt. Azubis sollten also genau nachfragen, welcher Lohn in ihrem Ausbildungsvertrag zugrunde gelegt wird. ## Azubi-Mindestlohn kommt ab 2020 Nachdem ein erster Entwurf von Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) von den Sozialpartnern abgelehnt worden war, haben Arbeitgeberpräsident Ingo Kramer und DGB-Chef Reiner Hoffmann Anfang April gemeinsamen ein neues Konzept vorgelegt. Ab 2020 soll die Mindestausbildungsvergütung im ersten Lehrjahr 515 betragen und im zweiten und dritten Lehrjahr um jeweils 100 Euro erhöht werden. Bis 2023 ist zudem eine kontinuierliche Anhebung dieser Sätze auf 620, 720 und 820 Euro vorgesehen. Der Entwurf wird derzeit vom Bundesbildungsministerium geprüft und bedarf zudem der Zustimmung durch Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU). ## Mehrbelastungen von Ausbildungsbetrieben wahrscheinlich Von der geplanten Mindestausbildungsvergütung würden also insbesondere Azubis in Krisenbranchen profitieren, aber auch viele in den neuen Bundesländern sowie diejenigen, die nicht nach Tarif bezahlt werden. [Die möglichen Belastungen für Betriebe hat das BIBB im Rahmen einer datenbasierten Simulation durchgespielt.](https://www.bibb.de/veroeffentlichungen/de/publication/show/9019) Demzufolge
würde eine Mindestausbildungsvergütung von 500 Euro im ersten Lehrjahr für etwa 11 Prozent aller Ausbildungsbetriebe Mehrausgaben bedeuten. Bei einem Betrag von 650 Euro wäre schon gut ein Drittel (35 Prozent) betroffen. Gerade Kleinbetriebe mit bis zu neun Beschäftigten stünden dann vor großen Herausforderungen, da für sie der Azubi-Mindestlohn viel schwerer zu stemmen wäre als für größere Unternehmen. ## Folgen der Mindestausbildungsvergütung nicht abschließend geklärt Abschließende Aussagen zu den tatsächlichen Folgen der Einführung einer Mindestausbildungsvergütung können allerdings einer [Einschätzung von BIBB-Präsident ](https://www.wr.de/wirtschaft/praesident-des-berufsbildungsinstituts-kritisiert-lehrer-id215923775.html) Friedrich Hubert Esser zufolge auch durch diese Simulation nicht getroffen werden. Entscheidend sei es daher, die Ausbildungsbereitschaft von Kleinbetrieben nicht weiter zu gefährden. Diese Einschätzung teilt auch [ZDH-Generalsekretär Holger Schwannecke](https://www.zdh.de/presse/statements/hoehe-von-azubi-verguetungen-gehoert-allein-in-die-haende-der-sozialpartner/) in einem aktuellen Statement und spricht sich deshalb gegen starre Untergrenzen und für branchenspezifische und regionale Lösungen aus. Wie genau diese aussehen könnten, bleibt für den Moment allerdings unklar.