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2019-01-30T12:11:03+0000

Nur der Verzicht ist sicher

Seit vergangener Woche sorgt eine neue EU-Verordnung für Unsicherheit im Markt: [Darf der Lackierer noch mit zinkchromathaltigen Materialien arbeiten?](https://schaden.news/de/article/link/40935/eu-verordnung-zinkchromathaltige-lackmaterialien) Rechtlich gesehen lautet die Antwort darauf mit Inkrafttreten der REACH-Verordnung: Jein. Zwar ist die Verarbeitung damit grundsätzlich untersagt, aber: Wer Produkte verwendet, in denen der Stoff eindeutig zugelassen ist, handelt trotzdem rechtskonform. Soweit zur Theorie. In der Praxis sollten Betriebsinhaber und Mitarbeiter sich darüber im Klaren sein, dass hier der Anwender in die Pflicht genommen wird. Und das bedeutet, dass Sie sich beim Hersteller rückversichern sollten, ob das Material noch zugelassen ist oder nicht. Denn auch, wer „nur“ fahrlässig handelt, beispielsweise indem er Restbestände unwissentlich verarbeitet, riskiert eine Geld- oder sogar Gefängnisstrafe. Wirklich auf der sicheren Seite ist somit nur, wer auf Produkte mit Zinkchromaten gänzlich verzichtet. Deutlich klarer sollte die Antwort auf die eingangs gestellte Frage aus der Perspektive des Arbeitsschutzes ausfallen: nämlich mit einem eindeutigen Nein. Denn wer setzt schon gern seine Gesundheit und die seiner Mitarbeiter aufs Spiel, wenn es saubere Alternativen gibt? Der Ersatz des Produktes scheint objektiv betrachtet die sicherste Lösung zu sein. Sowohl aus rechtlicher als auch aus gesundheitlicher Sicht.
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