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2018-10-10T09:12:34+0000

Saubere Lösung? Von wegen!

3456 – eine simple Zahlenfolge und die weit weniger verständliche Richtlinie, die sich dahinter verbirgt, sorgen für Trouble in der Branche. Erst vor wenigen Tagen berichteten wir über die Änderung des Passus zur Verwendung von Atemschutzmaßnahmen bei isocyanathaltigen Lackmaterialien. An den Reaktionen aus dem Markt wurde schnell deutlich: Das Thema schlägt nach wie vor hohe Wellen. Warum? Neue Fassung hin oder her – die Atemschutzvorgaben sind weiterhin komplex und für den Anwender kaum zu durchschauen. Dabei hat die Richtlinie – bzw. ihre Nicht-Umsetzung – im Werkstattalltag weitreichende Konsequenzen für diejenigen, die sie betrifft: An erster Stelle stehen die gesundheitlichen Folgen für Lackierer, die durch ihre Arbeit in der Kabine letztendlich die Leidtragenden sind, wenn sie, beispielsweise aus Unwissenheit, unzureichende persönliche Schutzausrüstung tragen. Darüber hinaus sind auch Betriebsinhaber betroffen. Denn im Falle einer Klage durch einen Arbeitnehmer aufgrund gesundheitlicher Folgen haftet der Unternehmer. Das Kernproblem der alten wie auch der neuen Fassung der Richtlinie: Der Interpretationsspielraum ist an vielen Stellen einfach zu groß. An diesem Punkt müsste der Gesetzgeber handfeste Regeln aufstellen, welche Schutzausrüstung für welche Anwendung konkret zulässig ist. Ein solches Regelwerk wäre allemal besser verständlich und anwendbar, als das bestehende Labyrinth aus Unverbindlichkeiten wie „sollte“ und „wäre empfehlenswert“. Zweiter Punkt (und darin liegt die eigentliche Krux): Der VDI (Verein Deutscher Ingenieure) ist ein Netzwerk, das in erster Linie von wirtschaftlichen Interessen geleitetet wird und die Verbreitungsrechte für die VDI-Richtlinien in die Hände des privatwirtschaftlich organisierten Beuth-Verlags legt. Das bedeutet für den Betriebsinhaber und den Lackierer ganz konkret:
Er kauft die VDI-Richtlinie für exakt 207,40 Euro oder er fährt in eine offizielle Auslagestelle, um diese einzusehen – andernfalls bleibt ihm der Inhalt der RICHT-linie (nach der er sich zu richten hat) versagt. Praktikabilität sieht anders aus. Und dass wir hier immer noch über den Gesundheitsschutz von Menschen sprechen, scheint an dieser Stelle bereits gänzlich in Vergessenheit geraten zu sein. Wenn der VDI seine Publikationswege überdenken würde, vielleicht in Zusammenarbeit mit unseren Branchenverbänden, die im Übrigen ebenfalls ehrenamtlich an der Richtlinie mitgewirkt haben, wäre das ein erster Schritt zu einer im wahrsten Sinne des Wortes sauberen Lösung.
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