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2018-06-27T12:21:16+0000
# Was bringt der Sachverständige? Wie können Sachverständige freie Werkstätten unterstützen? Und welchen Nutzen bietet das dem Reparaturbetrieb ganz konkret? schaden.news | colornews.de sprach in Magdeburg mit Andreas Franke vom Ingenieurbüro Franke sowie Jens Hildebrandt, Inhaber und Geschäftsführer von Karosserie-Schäfer. Jens Hildebrandt arbeitet seit rund fünf Jahren in beinahe allen Kasko- und Haftpflichtfällen mit dem Sachverständigen zusammen, der zum Netzwerk der SSH Schaden-Schnell-Hilfe GmbH gehört. Im Interview erklärt Franke: "Als Sachverständige schauen wir uns den Schaden an, ermitteln die Reparaturkosten und den Schadenumfang. Außerdem prüfen wir, was versichert ist und was nicht." ## "WENIGER STRESS BEI DER REGULIERUNG" Diesen Aspekt betont auch Jens Hildebrandt: "Wir als Werkstatt können angeben, wie gut und schnell wir ein Auto reparieren. Aber was schlussendlich vom Versicherer übernommen wird, weiß der Gutachter.“ Um Schwierigkeiten bei der Regulierung von Versicherungsschäden zu vermeiden, arbeitet die Werkstatt daher regelmäßig und eng mit dem Sachverständigenbüro von Andreas Franke zusammen. ## OB KASKO ODER HAFTPFLICHT: ZUSAMMENARBEIT WICHTIG Bei einem Kasko-Schaden wird das Ingenieurbüro Franke vom jeweiligen Versicherungsunternehmen beauftragt. Beim gemeinsamen Besichtigungstermin von Kunde, Gutachter und Werkstatt wird der Reparaturweg im Reparaturablaufplan festgelegt. Arbeitsschritte wie die Demontage von Teilen, um auch nicht sichtbare
sichtbare Schäden zu lokalisieren, können wir dabei gleich gemeinsam durchführen", erklärt Jens Hildebrandt. Im Anschluss gelangt das Gutachten zur Versicherung, die den Schaden relativ schnell bearbeitet und freigibt, dann kann die Werkstatt loslegen. Ähnlich verläuft der Prozess auch im Haftpflichtschadenfall – nur, dass die Werkstatt und nicht der Versicherer den Gutachter beauftragt. ## WO KANN DER GUTACHTER WEITERHELFEN? Gerade bei den Themen Wertminderung, Erkennung von Vorschäden, notwendige Reparaturnebenkosten und Wert des Fahrzeugs sind Sachverständige häufig besser informiert, als es einer Werkstatt möglich ist. So kennt der Gutachter im Kaskoschadenfall die AKB (Allgemeinen Kaskobedingungen) und kann mit der Werkstatt direkt am Fahrzeug abstimmen, welcher Schadenumfang durch den Versicherer reguliert wird. Das sind wichtige Informationen, damit die Werkstatt möglichen offenen Kosten nach der Reparatur nicht selbst übernehmen muss. Abschließend hebt Andreas Franke hervor: "Wir leisten im Rahmen der Besichtigung am Fahrzeug viel Aufklärungsarbeit gegenüber den Werkstätten. Denn häufig wissen Betriebe nicht, welche Kosten für die Reparatur durch den Versicherer ausgeglichen werden." Einige Beispiele hat der Gutachter für schaden.news | colornews.de zusammengestellt – Sie finden diese auf der linken Seite.
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