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2017-12-13T13:29:59+0000
# Farbtonfindung einkalkulieren! Dem Beschluss des AZT zufolge ist die Farbtonsuche am Fahrzeug in folgenden Fällen gesondert mit Arbeitszeit zu bewerten: • Wenn entweder der Farbcode oder die Farbnummer am Fahrzeug beziehungsweise in den Wartungsunterlagen fehlt oder das Mischrezept fehlt oder fehlerhaft ist. • Die Arbeitszeit für die Farbtonsuche wird ebenfalls gesondert bewertet, wenn es sich um umlackierte Fahrzeuge ohne Hinweis auf Farbcode oder Farbnummer handelt. Weitere Zusatzarbeiten werden weiterhin wie gehabt mit extra Arbeitszeit und Materialkosten kalkuliert, zum Beispiel: der Ab- und Anbau von Zier-, Montage- und Karosserieteilen, die Freilegung des Lackierbereichs im Motorraum, die Entfernung von Schutzwachs und Konservierungsmitteln oder das Auftragen von Unterbodenschutz Die vollständige Stellungnahme des AZT [können Sie sich im Wortlaut hier herunterladen und nachlesen.](http://colornews.de/wp-content/uploads/2017/12/AZT_Beschluss_Farbtonfindung.pdf)
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