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2017-08-02T11:47:18+0000
# Wenn die Kuh am Auto leckt Nach den Sommerferien bekommen Versicherungsmitarbeiter mitunter kuriose Schadenmeldungen zu hören. ETL Kanzlei Voigt Rechtsanwalt Dr. Wolf-Henning Hammer hat sich einige dieser Fälle angesehen und musste feststellen: Selbst für die eigentümlichsten Fälle gibt es oft eine plausible Erklärung. ## Der ETL Kanzlei Voigt Rechtstipp „Wer – trotz Haftungsprivilegierung des Tierhalters und unsichererer Rechtslage im Urlaubsland – nicht auf seinem Schaden sitzen bleiben will, sollte in jedem Fall darauf achten, dass er nicht nur sich, sondern auch das Auto umfassend abgesichert hat. Dies gilt insbesondere für die Teilkaskoversicherung. Diese sollte nicht nur Wild-, sondern auch Tierschäden abdecken. Ansonsten gilt aber auch hier: „Vorsorge ist besser als Heilen“. Wenn auf einer Alm oder in Wandergebieten ausgewiesene Parkplätze vorhanden sind, dann sollten diese auch genutzt werden. Zudem sollte selbst vermeintlich harmloses Weidevieh mit dem notwendigen Respekt betrachtet werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Kälber oder Jungtiere in der Nähe sind. Sollte es dennoch zu einem Schaden gekommen sein und Schwierigkeiten bei der Regulierung geben, stehen die Anwälte der Kanzlei Voigt unterstützend zur Seite.“ Rechtsanwalt Dr. Wolf-Henning Hammer ## Klicken Sie sich durch die Bildergalerie, um die ku(h)riosen Schadenmeldungen sowie die zugehörigen Urteile zu lesen.
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