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2016-03-29T08:30:34+0000
# Kfz-Versicherer starten mit eigenem „eCall“ Ein Jahr nachdem das EU-Parlament den Gesetzesentwurf zum serienmäßigen Einsatz des Notrufsystems eCall beschlossen hat, ziehen die Kfz-Versicherer nach. Ab April bietet der Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) eine Alternative zum Nachrüsten: den Unfallmeldedienst. Im Gegensatz zum eCall, der erst ab 2018 und nur in neuen Fahrzeugmodellen Pflicht wird, kann das GDV-System in nahezu jedem Fahrzeug verwendet und ohne Werkstattbesuch in Betrieb genommen werden. Von der GDV Dienstleistungsgesellschaft, die die Stecker vertreibt, erfuhr colornews.de auf Nachfrage, dass aktuell 46 Versicherer planen, den Dienst anzubieten. Dafür steht zunächst eine halbe Million Stecker zur Verfügung. ## Notruf aus dem Zigarettenanzünder Das Notrufsystem besteht aus einer Smartphone App und einem Stecker, der mittels 12-Volt-Steckdose, also zum Beispiel über den Zigarettenanzünder, betrieben wird. Registrieren die in dem Stecker verbauten Beschleunigungssensoren eine Kollision, sendet dieser die Daten zur Stärke des Aufpralls und den aktuellen Standort via Bluetooth an die App. Diese wiederum informiert die Notrufzentrale. Die App für iOS- und Android-Smartphones sowie den Stecker erhält der Fahrer von seiner Assekuranz. ## Verfügbarkeit und Preismodell hängen vom Versicherer ab Ab wann Autofahrer Stecker und App nutzen können, hängt ebenso vom Versicherer ab, wie der Preis des Systems. Colornews.de erfuhr auf Anfrage bei einigen Versicherern, dass der Unfallmeldedienst als erweitertes Paket mit dem Kfz-Schutzbrief für Haftplicht oder Kasko angeboten werde.
Die Kosten dafür sollen je nach Assekuranz zwischen zehn und 30 Euro pro Jahr liegen, heißt es von einzelnen Anbietern und Branchenmagazinen. ## Unfallmeldedienst oder eCall – wo liegen die Unterschiede? Wichtigster Unterschied zwischen dem von der Europäischen Union verordneten eCall und dem Unfallmeldedienst des GDV: die Nachrüstbarkeit. Während das GDV-System in jedem Fahrzeug mit 12-Volt-Buchse nachgerüstet werden kann, ist der eCall als OnBoard-Lösung bereits serienmäßig ab Werk verbaut. Der eCall ist ab April 2018 verpflichtend, allerdings nur in Neuwagen. Das bedeutet aber, dass Gebrauchtwagen auch nach dem 31. März 2018 ohne ein automatisches Notrufsystem unterwegs wären. Diese Lücke möchte der Verband der Versicherungswirtschaft schließen. Seine Lösung ist ab April 2016 verfügbar. Experten vermuten, dass die Versicherer ein starkes Interesse daran haben, Unfallschäden selbst oder über entsprechende Steuerungsdienstleister zu ihren Konditionen in Partnerwerkstätten abzuwickeln. Damit soll vermieden werden, dass der Geschädigte via eCall in die Markenwerkstätten der Fahrzeughersteller gelotst wird. ## Meldung von Blechschäden und Pannen ebenfalls möglich Neben dem klassischen Notruf bieten die Versicherer über die App auch Zusatzleistungen an, wie etwa Unterstützung bei Pannen, Blech- und Bagatellschäden. Bei einem leichten Aufprall oder wenn der Autofahrer einen manuellen Pannenruf über die App auslöst, gehen diese Daten ebenfalls direkt an den Versicherer, der den Unfall aufnimmt und zum Beispiel einen Abschleppdienst organisiert.
## Datenschutz: Sensible Daten sollen im Smartphone bleiben Laut GDV gibt die App des Unfallmeldedienstes Daten ausschließlich dann weiter, wenn diese für den automatischen Notruf bzw. zur Unterstützung bei Pannen oder kleineren Blechschäden benötigt werden. Dagegen sei es unmöglich, Informationen zu erheben, die Rückschlüsse auf die Fahrweise zulassen oder die Erstellung von Bewegungsprofilen ermöglichen.
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