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2014-06-10T13:35:23+0000
# ZKF informiert über Fahrzeugbau Wichtige Fragen des Karosserie- und Fahrzeugbaus hat der Zentralverband Karosserie- und Fahrzeugtechnik (ZKF) auf seinem Bundesverbandstag in Rostock aufgegriffen. Angeregt diskuierten die Verbandsmitglieder aktuelle Themen wie „Genehmigungsverfahren“, „Technische Dokumentation“ und „Durchblick im Führerschein-Dschungel“. ## **Einzel- und Typgenehmigung** Zwei Möglichkeiten zur Genehmigung von Fahrzeugen definierte Stefano Mastrogiovanni, Leiter Homologation SGS GmbH: Entweder wird ein Einzelfahrzeug genehmigt oder ein Fahrzeugtyp (Typgenehmigung). Beim Einzel-Genehmigungsverfahren erstellt der technische Dienst für jedes Einzelfahrzeug ein separates Gutachten, die Zulassungsstelle genehmigt das Einzelfahrzeug und erteilt die Zulassungsbescheinigung. Für die Typgenehmigung erstellt der Hersteller vorab eine technische Dokumentation des Fahrzeugtyps. Der technische Dienst untersucht ein repräsentatives Fahrzeug, prüft die Herstellerdokumentation und erstellt ein Typ-Gutachten. Daraufhin erteilt die Genehmigungsbehörde die Typgenehmigung. Nachdem eine Übereinstimmungsbescheinigung geprüft wurde, kann das Fahrzeug von der entsprechenden Stelle zugelassen werden. ## Alternative: Mehrstufen-Typgenehmigung In seinem Vortrag behandelte Stefano Mastrogiovanni auch Einwände, die scheinbar gegen eine Typgenehmigung sprechen.
Sehr verschiedene Fahrzeuge können durch eine einzige Typgenehmigung abgedeckt werden, so sein Appell. Schon bei 25 Fahrzeugen wäre die Einzelgenehmigung unwirtschaftlich. Als interessante Alternative für Aufbauhersteller nannte der Homologations-Expertedie Mehrstufen-Typgenehmigung: Jeder Hersteller ist nur für die Genehmigung und die Übereinstimmung der Produktion seiner Fahrzeug-Fertigungsstufe verantwortlich. ## **Dokumentationspflicht für Fahrzeugbauer** Referent Thomas Heintzmann, Geschäftsführer der Firma tomtrailer beantwortete in seinem Referat die Frage: Warum Dokumentation – was ist Pflicht, was Kür? Dokumentationspflichten sind zum einen durch gesetzliche Vorgaben – wie Produkthaftungsgesetz, Maschinenrichtlinie, Typgenehmigung – festgelegt. Diese werden beispielsweise durch Einbauerklärungen, Betriebsanleitungen oder Datenblätter erfüllt. Die Betriebsanleitung ist deshalb so wichtig, betonte Thomas Heintzmann, weil im Falle eines Unfalls zahlt, wer die Fehlbedienung verursacht hat. Und das sei bei fehlender oder unvollständiger Betriebsanleitung der Hersteller. Für Systemlieferanten können sich auch aus Kundenvorgaben dokumentarische Pflichten ergeben. Etwa zur Produkt- und Materialqualität oder zum Life Cycle Management. Kür sind hingegen Wartungs- und Pflegeanleitungen, Reparaturhandbücher und Produktfolder. ## Zeit und Kosten sparen Wenn dokumentiert wird, dann von Anfang an, plädierte Heintzmann. Umfassend beschriebene Prozesse sowie Zeit- und Kostenersparnis seien der Lohn.
Die Dokumentation sollte sowohl die Bauzeit als auch die After Sales-Phase umfassen. Dabei wären Vorteile einer sauberen Dokumentation besonders für die Bereiche Homologation, Vertrieb/Service und Marketing/Werbung augenscheinlich. Abschließend stellte der Geschäftsführer dar, wie seine Firma Synergie-Effekte für ZKF-Mitglieder nutzbar machen kann. Etwa indem wiederverwendbare Bausteine zur Technischen Dokumentation für Standardbauteile erstellt oder vorgefertigte Betriebsanleitungen schnell und kostengünstig angepasst werden. ## **Fahrerlaubnisklassen, Pflichten & Strafen** Detlef Wunderlich von der gleichnamigen Verkehrsausbildungsstätte & Fahrschule informierte zu EU-Fahrerlaubnis, Aufzeichnungspflicht sowie zum „neuen“ Punktesystem. Zur EU-Fahrerlaubnis vermerkte er, dass alte (rosa) Klasse 3-Führerscheine ohne Altersbeschränkung und ärztliche Untersuchung in entsprechende EU-Klassen getauscht werden können. Wer ab dem 50. Lebensjahr die Klasse C1 (Kfz bis 7,5t Gesamtmasse) oder C1E (Anhänger/Gewicht bis 12t Gesamtmasse) neu erwerben will, muss allerdings eine ärztliche und augenärztliche Untersuchung bestehen und alle 5 Jahre wiederholen. ## Fahrten ins Autohaus aufzeichnen? Die Aufzeichnungspflicht von Lenk- und Ruhezeiten verdeutlichte Detlef Wunderlich an konkreten Beispielen. Grundsätzlich besteht bei gewerblich genutzten Kfz mit 2,8 bis 3,5t Gesamtmasse eine manuelle Aufzeichnungspflicht im Tageskontrollblatt. Bei über 3,5t Gesamtmasse muss diese Pflicht durch analoge oder digitale Fahrtenschreiber erfüllt werden. Der Transport von Baugeräten, Hubbühnen oder Überführungsfahrten ins Autohaus könnte unter Umständen bereits die Verwendung eines digitalen Fahrtschreibers nötig machen, warnte Detlef Wunderlich.
## Vereinfachte Punkte Das neue Punktesystem (bis 3: Vormerkung, 4-5: Ermahnung, 6-7: Verwarnung, 8: Führerschein-Entzug) kommentierte der Fahrschul-Experte als sinnvolle Vereinfachung und faire Vereinheitlichung. Auch wenn dieTilgungsfristen für manche Verstöße verlängert und der Punkteabbau generell erschwert wurden.
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